Ordnungsbehördliche Maßnahmen „Edelhoff“ – Antrag zur Sitzung des Umweltausschusses am 23.02.2021

Ordnungsbehördliche Maßnahmen „Edelhoff“ – Antrag zur Sitzung des Umweltausschusses am 23.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir begrüßen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2021 und beantragen weiterhin, dass die Verwaltung am 23.02.2021 im Umweltausschuss darüber Auskunft gibt, welche ordnungsbehördlichen und sonstigen rechtlichen Maßnahmen der Verwaltung/des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung stehen, um eine Beseitigung der Schadstoffe der s.g. Edelhoff-Deponie anzuordnen. Sollte die rechtliche Expertise in diesem Spezialgebiet innerhalb der Verwaltung nicht ausreichend vorhanden sein, beantragen wir außerdem entsprechende Mittel zur Mandatierung einer spezialisierten Kanzlei im Haushalt zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu beauftragen.

Das Thema beschäftigt die Kerpener Politik nun schon seit einiger Zeit und die aktuelle Presseberichterstattung lässt keinen Zweifel daran, dass sich die Kolpingstadt Kerpen nun unverzüglich um eine unabhängige, abschließende sowie rechtssichere Einschätzung bemühen muss, damit die Interessen der Kerpener Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.

Durch die Verbindung von Bergrecht, Umweltrecht und Ordnungsrecht ergeben sich hier schwierige juristische Fragestellungen, deren Beantwortung aber für die Bewertung des Sachverhaltes von enormer Bedeutung sind. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sollten sich hier nicht nur auf die Auffassung der derzeitigen Eigentümerin, oder der Landesregierung stützen, sondern eigene Expertise mit in den Prozess einbringen. Es ist zu prüfen, ob die derzeitige Eigentümerin als s.g. Zustandsstörerin in Anspruch genommen werden kann und ob es darüber hinaus weitere Möglichkeiten für eine Beseitigungsanordnung gibt. Denn letztlich werden wir in Kerpen mit den Folgen der Entscheidungen, die heute getroffen werden, in den nächsten Jahrzehnten leben müssen.

Ist die derzeitige Eigentümerin nicht in Anspruch zu nehmen, so muss eine finanzielle Beteiligung der Stadt ausgeschlossen werden. Hier ist dann über das Land oder den Bund dafür Sorge zu tragen, dass die Schadstoffe nicht im Boden verbleiben, sondern ordentlich entfernt werden. Auch die Bereinigung der Umwelt gehört für uns zu einem gelingenden Strukturwandel. Es wäre seltsam, wenn hierzu nicht entsprechende Gelder im Kohleausstieg berücksichtigt wären. 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nagel
Sachkundiger Bürger

 

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