Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Anwohner aus dem letzten Bauabschnitt haben mich angesprochen und darauf hingewiesen, dass es zu den ersten 4 Bauabschnitten einen gravierenden Unterschied gibt, die der dichten und kompakten Bebauung in diesem Bauabschnitt Rechnung tragen sollen.
Während man in den ersten 4 Bauabschnitten aufgrund der breiteren Straßen den Garten eines Eckgrundstücks noch auf der Grundstücksgrenze einzäunen durfte, so muss man im 5. Bauabschnitt mit der Zaunanlage einen Abstand von 3m bis zur Grundstücksgrenze einhalten. Ziel ist und war es, den sehr engen Straßenraum optisch zu vergrößern. Dies geht jedoch zu Lasten der 22 Eckgrundstücke, deren eh schon kleine Gärten damit noch kleiner werden.
Es sollte daher hier, wie auch in den ersten 4 Bauabschnitten, für Eckgrundstücksbesitzer möglich sein, den Zaun auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Diese mögliche Änderung wird von allen Eckgrundstücksbesitzern dieses Bauabschnitts unterstützt und mitgetragen.Eine Verschiebung der Grenze zwischen dem Wohngarten und dem Vorgarten und/oder deren Definition könnte dazu ein Hilfsmittel sein.
Bitte setzen Sie diesen Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr. Sollte dies aufgrund der verstrichenen Antragsfrist seitens der Verwaltung oder der anderen Fraktionen abgelehnt werden, so bitte ich um Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss am 02.04.2019. Damit kann die Politik entscheiden, wie es hier zu einer, für alle Betroffenen, sinnvollen Lösung kommen kann. Ggf. kann die Baufibel des 5. Bauabschnitts in Anlehnung an die ersten 4 Bauabschnitte angepasst werden.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Branko Appelmann
Stadtverordneter aus Sindorf