Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019
Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen der Haushaltsplanung sowie im Lenkungskreis Schulbaugesellschaft wurde durch die Verwaltung erklärt, dass „Projektgeschäfte“, wie Neu- und Anbauten von städtischen Gebäuden, künftig über die zu gründende Schulbaugesellschaft umgesetzt werden. Das reguläre Geschäft, wie die Sanierung von städtischen Gebäuden, soll weiterhin über das Hochbauamt erfolgen.
Um für den Haushalt 2019 und die Folgejahre eine valide Entscheidungsbasis zu erhalten beantragen wir, dass die Verwaltung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.09.2018 eine Übersicht aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorlegt, welche zum einen nach Dringlichkeit und Wichtigkeit priorisiert wird, eine grobe Aufwandsschätzung beinhaltet und die Maßnahmen auf dem Zeitstrahl der nächsten 3 Jahre einordnet.
Auf dieser Basis sind die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.
Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht sinnvoll, um die notwendigen Sanierungsarbeiten transparent zu machen und klare Aussagen in Richtung Schulleitungen, Freiwillige Feuerwehren und Kindergärten etc. zu geben, wann welche baulichen Mängel beseitigt werden sollen. Die permanent gelebte Intransparenz kann durch diese Maßnahme erheblich reduziert und ein konkreter Sanierungsplan für städtische Gebäude erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender