Erlass der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim

Erlass der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim

Antrag zur Sitzung des Rates am 19.03.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen ist, erreichen leider im Moment viele Tierheime ihre Kapazitätsgrenzen mit teils schwerwiegenden Folgen für die Tiere. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist der zeitlich begrenzte Erlass der Hundesteuer für Menschen, die einen Hund aus dem Tierheim holen. Dies wird bereits in vielen Kommunen so praktiziert und durch den Städte- und Gemeindebund NRW als wirksames Mittel dargestellt. Hierdurch würde ein Anreiz entstehen, sich für einen Tierheimhund zu entscheiden. Außerdem ist es leider wohl so, dass insbesondere alte und kranke Tiere in Tierheimen abgegeben werden. Durch eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Hundesteuer können somit die Menschen und die Hunde gleichermaßen unterstützt werden.

Die fiskalischen Belastungen für die Kolpingstadt Kerpen sind aus unserer Sicht sehr gering. Zum einen betrifft diese Regelung nur Neuanmeldungen von Hunden, zum anderen kann es sich durch die Kapazitäten der Tierheime, verglichen mit der Gesamtzahl der Hunde in der Kolpingstadt Kerpen, insgesamt nur um eine kleine Anzahl von Hunden handeln.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Übernahme der folgenden Musterformulierung des Städte- und Gemeindebundes NRW:

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter von einem seitens der Gemeinde anerkannten Tierheim, einer vergleichbaren Einrichtung oder Privatinitiative übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für zwei (2) Jahre, beginnend mit dem Tag der Übernahme des Hundes. Die Anerkennung von Tierheimen, Einrichtungen und Privatinitiativen erfolgt auf Antrag, in welchem glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Einrichtung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die vorübergehende Aufnahme und Weitervermittlung von Hunden verfügt.

Zusätzlich beantragen wir, dass auf die Möglichkeit der Befreiung auf den Formularen zur Anmeldung von Hunden hingewiesen wird und dies auf den entsprechenden Seiten auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen bekanntgemacht wird.

Außerdem beantragen wir den Beschluss mit einer Revisionsklausel zu versehen, damit in zwei Jahren die fiskalischen Auswirkungen für den Haushalt der Kolpingstadt Kerpen ausgewertet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nagel
Stadtverordneter