Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“, Stadtteil Sindorf – TOP 8.2 – Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 05.09.2017, DRS.Nr. 408.17
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß Ratsbeschluss vom 02.05.2017 war es ein Teil der Planung, „den Baukörper der Kita so auf dem Grundstück zu platzieren, dass die Parkplatz- und Spielplatzfläche erhalten bleibt…“ (Zitat Niederschrift Ratssitzung).
Mit einer genau mittigen Platzierung des Baukörpers erscheint der Erhalt der Spielfläche für die SPD nicht gegeben und die Verwaltung möge anhand der Pläne in der Ausschusssitzung bitte erklären, wieviel Bereiche der Spielfläche an welcher Stelle erhalten bleiben.
Bei der Größe an Baukörper wird sicherlich auch ein großer Teil der umliegenden Fläche für die Außenanlagen benötigt werden. Es möge in der Sitzung dazu von der Verwaltung eine Information gegeben werden, ob der Baukörper nicht weiter Richtung Süden an die Grundstücksgrenze versetzt werden kann. Ist dies möglich, so möge der Ausschuss diese Versetzung beschließen.
Des Weiteren stellt sich für die SPD die Frage, wieso als Ausgleichsfläche eine Fläche genommen wird, die bereits renaturiert ist und nicht im Bezug mit Sindorf steht. Auch wenn es nicht zwingend ist, am gleichen Ort der Baumaßnahme eine Ausgleichsfläche auszuweisen, so wäre es hier eine sehr gute Möglichkeit der Sindorfer Bevölkerung zu signalisieren, dass man die Beeinträchtigungen des Ortes kennt und würdigt. Sinnvoll wäre es, eine Ausgleichsfläche zwischen Ortsbebauung und dem wahrscheinlich entstehenden Autohof und dem Gewerbegebietssuchraum an der Karl-Ferdinand-Braun-Straße zu realisieren! Auch hierzu möge die Verwaltung bitte eine Stellungnahme zu einer solchen Realisierbarkeit abgeben.
Die Ausführungen der Verwaltung mögen in der Niederschrift schriftlich festgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender