Baumaßnahme in Kerpen-Sindorf auf dem ehemaligen Kübbeler-Gelände und der Berichterstattung unter der Überschrift „Wenn das Haus plötzlich zu groß sein soll“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Sindorfer Sozialdemokraten haben mit Befremden die Berichterstattung zu dem obengenannten Thema am Wochenende zur Kenntnis genommen.
Rohbauabnahme:
Bereits die für einen Weiterbau zwingend erforderliche Rohbauabnahme sollte hier die Punkte der Überbauung darstellen müssen.
Auch wenn zu dem Zeitpunkt keine Einmessung des Rohbaus in Bezug auf eine Überbauung gefordert wird, so hätte doch durch optische Prüfung über die markierten Grenzpunkte eine Einschätzung einer Überbauung erfolgen können.
Allerdings ist aus der damaligen Zeit bekannt, dass auf Grund von Personalmangel gerade die Rohbauabnahmen nicht in der Örtlichkeit, sondern vom Schreibtisch aus erfolgten.
Ob das auch bei diesem Gebäude der Fall gewesen ist, kann nicht ausgesagt werden.
Es gab hin und wieder nur vereinzelte Stichproben vor Ort.
Schlussabnahme mit Schlussvermessung und Grenzbescheinigung:
Spätestens bei der Schlussabnahme und der zwingend erforderlichen Schlussvermessung mit der Grenzbescheinigung, bei der eben genau bescheinigt wird, dass keine Überbauung vorliegt, hätte eine Überbauung auffallen müssen.
Die Schlussvermessung muss in der Bauakte vorliegen.
Wenn keine Schlussvermessung vorliegt, dann stellt sich die Frage;
Warum wurde die Schlussvermessung nicht eingefordert?
Wir bitte um Aufklärung in der nächsten Stadtratssitzung am 04.07.2018, wie es zu einer solchen Situation kommen kann und welche Lösungsvorschläge seitens der Stadtverwaltung geplant sind. Daher beantragen wir, dies als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Wenn notwendig kann der Tagesordnungspunkt auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Branko Appelmann
OV-Vorsitzender