Antrag zur Baustelle am ZOB in Sindorf – Durchführung der Bauarbeiten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 14.08.2019 auf unseren Antrag vom 31.07.2019.
Seit Juli ist die Baustelle am ZOB in Sindorf für den Bau der Sindorfer Höfe aktiv.
Vorweg möchten wir festhalten, dass die SPD das Bauvorhaben der Sindorfer Höfe begrüßt, da es ein Schritt ist, die Situation zur Wohnungsknappheit zu verbessern.
Die Durchführung der Baumaßnahmen mit den damit einhergehenden Beeinträchtigungen für die Nutzer des ZOB, des S-Bahnhaltepunktes und der Fahrradabstellanlage ist jedoch nicht hinnehmbar:
In der KW30 wurde der Bauzaun so an die Bushaltestelle herangesetzt, dass ein barrierefreier Zugang nicht mehr möglich war. Hierauf hatte der SPD-Stadtverordnete Helmut Schauwinhold am 26.07.2019 mit einem Antrag hingewiesen, in welchem er die Erhaltung der Barrierefreiheit für die gesamte Dauer der Baumaßnahme beantragte.
Ende der KW32 wurde damit begonnen, die provisorische Fahrradabstellanlage an der Thaliastraße zu errichten. Die bisherige Anlage wurde am 12.08.2019 (KW33) stillgelegt. Im Vorfeld gab es dazu keinerlei Info an die Nutzer der Abstellanlage. Diese Info erfolgte erst, als der Stadtverordnete Schauwinhold am 31.07.2019 wieder per Antrag einforderte, die Öffentlichkeit über diesen Umstand zu informieren. Diese Bekanntmachung erfolgte dann jedoch erst am 13.08.2019, wie aus Ihrem Antwortschreiben vom 14.08.2019 hervorgeht. Dass die Nutzer vor Ort mittels eines Sicherheitsdienstes persönlich informiert wurden, erfolgte jedoch erst am 14.08.2019, also 2 Tage nachdem die alte Anlage geschlossen wurde.
Ebenfalls am 14.08.2019 wurde die Hermann-Löns-Straße zwischen Kreisel Thalia Straße und Schillerstraße abgesperrt, damit der Baustellenverkehr hier ohne Verkehrsstörung an- und abfahren kann. Die Absperrung wurde jedoch so aufgestellt, dass der Zebrastreifen am Kreisel nicht mehr genutzt werden konnte und die Fußgänger über die Fahrbahn, entgegen der ausfahrenden Busse, zu den Bushaltestellen gelaufen sind. Mit gestrigem Tage wurde der Bauzaun so versetzt, dass die Hälfte des Zebrastreifens wieder begehbar ist, jedoch der Zugang zum Gehweg des ZOB so eng ist, dass sich ein Kinderwagen und ein Fußgänger nicht gleichzeitig passieren können.
Wir möchten an dieser Stelle festhalten: Barrierefrei geht anders!
Auch war klar, dass die Hermann-Löns-Straße abgesperrt werden muss, jedoch nicht der Fußgängerüberweg. Dafür gibt es auch aus unserer Sicht keinen Grund.
Dass über die geänderte Wegesituation nirgends ein Schild steht, welches darauf hinweist, ist noch der kleinste Mangel dabei.
Bis heute ist die neue Fahrradabstellanlage dazu noch nicht abschließbar, also gegen Diebstahl gesichert.
Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wie auch die Nutzer der Fahrradabstellanlage, fragen sich zu Recht: Welche Überraschung kommt als nächstes?
Wir halten fest: Die Information über die Beeinträchtigungen und die Verlegung der Fahrradabstellanlage kam viel zu spät, die Einrichtung der Baustelle ist schlecht organisiert, oder schlecht abgesprochen, oder wird schlecht kontrolliert und die Barrierefreiheit ist stark beschnitten. Unter dem Gesichtspunkt, dass diese Baustelle über ein Jahr bestehen wird, ist hier sicherzustellen, dass sich die vorgenannten Gegebenheiten schnell und dauerhaft verbessern.
Wir beantragen daher: Eine kurzfristige schriftliche Mitteilung darüber, wie sich die Baustelle in der kommenden Zeit entwickeln wird hinsichtlich Straßenabsperrungen, Wegeführungen für Fußgänger und Radfahrer und wie die Barrierefreiheit wieder hergestellt wird. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass der Fußgängerüberweg an der Goethestraße in Gänze nutzbar bleibt und die Gehwegbreiten rund um die Baustelle für die Barrierefreiheit ausreichend dimensioniert bleiben.
Gerne stehen wir auch für einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung zur Verfügung. Auch einem klärenden Gespräch unter Einbeziehung der ausführenden Firma stehen wir offen gegenüber, denn das oberste Ziel aller muss sein, dass die Situation umgehend korrigiert wird.
Der ZOB ist der innerörtliche Hauptverknüpfungspunkt der Verkehre vom und zum ÖPNV des größten Stadtteils der Kolpingstadt Kerpen. Mit Beginn der Schule würde sich die Situation erheblich verschärfen, dies ist unbedingt zu vermeiden. Auch wenn dies bedeuten könnte, dass durch Ihre Verwaltung vor Ort alle 2 Tage nach dem Rechten gesehen werden muss. Es ist schon nicht mehr erklärbar, warum es 3 Anträge benötigt, die Situation vor Ort ordnungsgemäß zu klären, was eigentlich zur Aufgabe Ihrer laufenden Verwaltung/Tagesgeschäft gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender