Änderung der Satzung für die Wochenmärkte und marktähnliche Veranstaltungen der Kolpingstadt Kerpen

Änderung der Satzung für die Wochenmärkte und marktähnliche Veranstaltungen der Kolpingstadt Kerpen

Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.01.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Vorfeld der Wiedereinführung des Wochenmarktes in Kerpen-Türnich haben wir die in der Kolpingstadt Kerpen zugrundeliegenden Satzungen durchgearbeitet.
Dabei wurde festgestellt, dass die Satzung für die Wochenmärkte der Kolpingstadt Kerpen vom 10.07.1991 inzwischen veraltet ist und daher aus unserer Sicht aktualisiert werden sollte. In der vorliegenden Satzung wird u.a. noch der Stadtdirektor als Entscheidungsorgan genannt.

Zudem wäre es aus Übersichtsgründen wünschenswert, wenn die Satzung für die Wochen-märkte – Marktsatzung – mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung – Kerpener Marktordnung – in einem Dokument zusammengefügt würde.

Diesem Antrag beigefügt ist eine Mustersatzung, in der beide Dokumente zu einem Dokument zusammengefügt sind. Dabei wurden Passagen aktualisiert sowie neue hinzugefügt.
Diesen – unseren Entwurf – bitten wir als Grundlage einer geänderten Satzung zu prüfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Darüber hinaus ist es der Wunsch der Bevölkerung sowie der Marktbeschicker, die Öffnungszeiten des Wochenmarktes in Kerpen Türnich sowie Kerpen-Mitte zukünftig wie folgt auszuweiten:
Donnerstag bzw. Freitag 7-14 Uhr (bisher: 7-12 Uhr).
Wir beantragen daher, vorrangig die Öffnungszeiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuweiten und entsprechend bekanntzugeben. Dies würde auch den Berufstätigen die Möglichkeit des Besuchs der Märkte ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Niebergall
Sachkundige Bürgerin

Jennifer Nieswandt
Stadtverordnete

Cornelia Ellerhold
Stadtverordnete