Revision geförderter Wohnungsbau
Anfrage für den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 13.09.2022
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß DRS. Nr. 149.21 wurde am 16.03.2021 vom Stadtrat beschlossen, „dass in der Wohnbauentwicklung das Ziel von 38% geförderten Wohnungsraum festgelegt wird, was bei der Wohnbauentwicklung in Zukunft stadtweit möglichst weitestgehend realisiert werden soll.
Damit dies größtmöglich gelingt, wird jährlich eine Revision/Begutachtung zur Erreichung dieses Zieles im Fachausschuss vorgenommen, um im Fall der Nicht-Erreichung nachjustieren zu können. Da das Konzept mehrere Jahre alt ist, möge das Handlungskonzepts Wohnen Kerpen 2030 parallel/gleichzeitig hinsichtlich der Prozentzahlen nochmals überprüft werden.“
Wir bitten um Mitteilung, wann in diesem Jahr Zahlen darüber vorgelegt werden, welche Quote bisher erreicht werden konnte.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender