Die Brandschutz-Krücke des Bauministeriums bleibt rechtswidrig

Die Brandschutz-Krücke des Bauministeriums bleibt rechtswidrig

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD, DIE LINKE, UWG und B90/DIE GRÜNEN im Kerpener Stadtrat

Durch den gemeinsamen Antrag von SPD, DIE LINKE, UWG und B90/DIE GRÜNEN wurde der Bürgermeister verpflichtet, den bereits beim OVG Münster gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Räumungsurteil des VG Köln wieder zurückzuziehen. Das VG Köln hatte das Vorgehen der NRW-Landesregierung als rechtswidrig eingestuft, u.a., weil die Gründe für eine Räumung nur vorgeschoben waren.

2018 wurde die Mitwirkung des Kerpener Stadtrates umgangen, indem das örtliche Bauamt durch die CDU-Landesregierung unter Armin Laschet angewiesen wurde, die Baumhäuser der Kohlegegner im Hambacher Wald zu räumen.

Die Verwaltung erklärte hierzu in ihrer Vorlage, dass die Stadt bereits im Vorfeld der Räumung auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen hatte. Folgerichtig war es deshalb auch nicht verständlich, weshalb hier die Stadt zum Handlanger eines von allen guten rechtlichen Geistern verlassenen Bauministeriums werden soll.

Angesichts des Klimawandels ist ein Stopp des Braunkohletagebaus damals wie heute noch drängender.

Annetta Ristow
DIE LINKE

Andreas Lipp
SPD

Wolfgang Scharping
UWG

Peter Abels
B90/DIE GRÜNEN