Antrag für die Sitzung des Stadtrates am 25.02.2025 – Vorschläge zum HH-Planentwurf für die Jahre 2025-2026
Realistische Planung der Grundsteuerentwicklung und Investitionsmaßnahmen
Gründung einer Baugesellschaft
Verschiebung der Verabschiedung des Haushaltes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die anstehenden Investitionen in Bildung, Infrastruktur und andere zentrale Bereiche sind essenziell für die Zukunft unserer Stadt. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Die geplanten Erhöhungen der Grundsteuer B auf bis zu 2100 % bis 2029 sind aus unserer Sicht nicht angemessen und nicht vermittelbar.
Wir möchten daher verantwortungsvoll aufzeigen, dass es Alternativen gibt, um den Haushalt nachhaltig zu gestalten – ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten. Uns ist bewusst, dass der finanzielle Spielraum begrenzt ist und viele Ausgaben durch gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Dennoch halten wir es für notwendig, alle Möglichkeiten einer fairen und ausgewogenen Haushaltsplanung zu prüfen.
Daher beantragen wir:
- Nachhaltige Stärkung der Einnahmen durch gezielte Wirtschaftsförderung: In Bedburg entsteht durch Microsoft ein neuer Hyperscaler als digitaler Leuchtturm. Wir wollen Kerpen als zweite Kommune im Rhein-Erft-Kreis zu einem führenden Standort der Digitalisierung entwickeln. Die wirtschaftliche Entwicklung im Rhein-Erft-Kreis zeigt, dass gezielte Gewerbeansiedlungen zu erheblichen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer führen können. Auch für Kerpen sollten wir diesen Weg aktiv verfolgen. Durch eine kluge Ansiedlungspolitik stärken wir nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern generieren und erhöhen zugleich die Gewerbesteuereinnahmen, was eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger schafft.
- Effizienzsteigerung durch Digitalisierung: Die fortschreitende Digitalisierung bietet enormes Potenzial zur Optimierung von Verwaltungsprozessen. Durch effizientere Abläufe lassen sich Personalkosten senken, indem freiwerdende Stellen – beispielsweise durch Ruhestand – nicht zwingend neu besetzt werden müssen. Dies spart Kosten, ohne die Qualität der Verwaltungsarbeit zu beeinträchtigen.
- Kritische Prüfung und realistische Planung von Investitionen: Für die Haushaltsjahre 2025/2026 müssen sämtliche Investitionen detailliert überprüft werden, insbesondere die aus Vorjahren übertragenen Projekte, die einen erheblichen Anteil ausmachen:
- Ist die Investition nach heutigem Stand noch notwendig? Falls nicht, sollte sie gestrichen werden.
- Falls ja, muss sie in den Jahren 2025/2026 erfolgen oder kann sie in die Folgejahre 2027-2029 verschoben werden?
- Ist das veranschlagte Budget noch realistisch, oder muss es angepasst werden?
- Investitionen müssen in einem realistischen Zeitrahmen geplant werden. Projekte, die aufgrund begrenzter Verwaltungskapazitäten nicht umgesetzt werden können, sollten nicht unnötig im Haushalt eingeplant bleiben.
Es ist nicht hinnehmbar, dass nicht erfolgte Investitionen in Höhe von 143 Mio. € aus 2023 in das Jahr 2024 übertragen wurden und der Planansatz für 2024 weitere 62 Mio. € beträgt, also insgesamt 205 Mio. €, wovon jedoch nur 15 Mio. € genutzt wurden. Damit würden nicht erfolgte Investitionen in Höhe von 195 Mio. € ins Jahr 2025 verschoben, zusätzlich zu den bereits geplanten 70 Mio. €. Es ist unrealistisch, dass Investitionen von 265 Mio. € tatsächlich umgesetzt werden. Die daraus resultierende Belastung des Haushalts und mögliche Steuererhöhungen sind nicht akzeptabel.
Zudem wurde festgestellt, dass Investitionen in Höhe von knapp 200 Mio. € für das Europagymnasium und die dritte Grundschule in Sindorf falsch zugeordnet wurden. Eine korrekte Zuordnung sowie eine realistische zeitliche Planung verhindern unnötige finanzielle Belastungen und sorgen für eine gerechtere Verteilung der Kosten über die Baujahre hinweg.
Durch eine transparente und realistische Investitionsplanung lassen sich unnötige Zinsaufwendungen vermeiden. Maßnahmen, die nicht umsetzbar sind, sollten nicht künstlich fortgeführt werden. Das hilft, die Erhöhung der Grundsteuer B zu begrenzen und den Haushalt langfristig solider zu gestalten.
4. Gründung einer städtischen Baugesellschaft zur Beschleunigung von Bauprojekten: Das Hochbauamt ist personell nicht ausreichend ausgestattet, um die geplanten Maßnahmen fristgerecht umzusetzen. Daher beantragen wir die Gründung einer städtischen Baugesellschaft in 100% Eigentümerschaft der Kolpingstadt Kerpen. Auch wenn hierdurch anfangs höhere Personalkosten entstehen, können durch schnellere Bauumsetzungen erhebliche Baukostensteigerungen vermieden werden. Dies führt langfristig zu Einsparungen und verhindert die ständige Verschiebung notwendiger Projekte.
Es sollte zudem geprüft werden, ob die Baugesellschaft unter den Stadtwerken Kerpen integriert werden kann, um Zeit und organisatorischen Aufwand zu sparen.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die geplante Erhöhung der Grundsteuer B deutlich abzumildern, ohne notwendige Zukunftsinvestitionen zu gefährden. Unser Ziel ist es, eine faire Balance zwischen finanzieller Stabilität und sozialer Verantwortung zu finden.
Wir sind überzeugt, dass durch diese Maßnahmen sowie durch unseren Antrag zur differenzierten Ausweisung der Grundsteuer B nach Wohnen und Gewerbe ab 2026 die geplante Erhöhung in diesem Jahr verhindert werden kann.
Zudem sehen wir durch die erzielten Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer keine Notwendigkeit, die Grundsteuer B im Jahr 2029 auf 2100 Punkte anzuheben. Stattdessen halten wir stabile Grundsteuersätzen für realistisch.
Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen noch erheblicher Analyse- und Klärungsbedarf seitens der Verwaltung besteht, gehen wir nicht davon aus, dass der Haushalt 2025/2026 am 23. Februar 2025 verabschiedet werden kann. Daher beantragen wir eine Verschiebung der Beschlussfassung in den April 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Bielan
Stadtverordneter
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender