Zustand des Grundstücks an der Hegelstraße – Aufstellung der Container für den Löschzug Sindorf
Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 28.08.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Zuge der geplanten Aufstellung von Containern für den Löschzug Sindorf am Feuerwehrgerätehaus an der Hegelstraße ist augenscheinlich festgestellt worden, dass das betreffende Grundstück nicht ordnungsgemäß hergerichtet wurde. Die Firma, die den Abriss des ehemaligen Gebäudes der AWO-Begegnungsstätte durchgeführt hat, hat das Gelände offenbar nicht in dem Zustand verlassen, wie es vertraglich oder technisch erforderlich gewesen wäre. Es befinden sich weiterhin Baurückstände auf dem Grundstück, die eine ordnungsgemäße Nutzung behindern.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Warum wurde das Grundstück nicht ordnungsgemäß übergeben?
Gab es Versäumnisse seitens der ausführenden Firma, oder wurde die Leistung nicht vollständig erbracht?
Wurde die ordnungsgemäße Übergabe durch die zuständige Fachabteilung kontrolliert?
Falls nein, warum nicht?
Wurde die Entsorgung der Baurückstände möglicherweise versehentlich nicht durch die Verwaltung beauftragt?
Falls ja, wie konnte es zu diesem Versäumnis kommen?
Wie hoch beziffert sich der Schaden, der durch die mangelhafte Herrichtung des Grundstücks entstanden ist?
(z. B. zusätzliche Entsorgungskosten, Verzögerungen, etc.)
Welche zeitlichen Verzögerungen sind durch die aktuelle Situation bei der Aufstellung der Container zu erwarten?
Gibt es bereits einen neuen Zeitplan?
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung sowie um eine mündliche Erläuterung im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Breuer
Sachkundiger Bürger