Zustände auf den Friedhöfen in Kerpen
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung zu TOP 12 zur Sitzung des Bau-und Feuerschutzausschusses am 10.08.2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus mehreren Ortsteilen erreichen uns Klagen über die Zustände auf den Friedhöfen.
Viele Gräber sind derart ungepflegt, dass selbst gepflegte Gräber in Mitleidenschaft gezogen werden durch Verkrautung der ungepflegten Gräber.
Für die Pflege der Gräber sind die Angehörigen der Verstorbenen zuständig, doch oftmals sind diese nicht vor Ort oder auch nicht mehr zur Grabpflege in der Lage.
Dies darf jedoch nicht zu Lasten der anderen Grabstätten gehen.
Ich bitte um Mitteilung, ob und wie die Verwaltung in solchen Fällen reagiert.
Werden die Hinterbliebenen zur Grabpflege aufgefordert?
Wird den Hinterbliebenen angeboten, die Grabstätte vorzeitig einzuebnen?
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Ellerhold
Stadtverordnete