Verwendung von erhobenen Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung

Verwendung von erhobenen Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Presse vom 26.01.2021 (Kölner Stadtanzeiger) entnehmen wir, dass wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung das Ordnungsamt der Kolpingstadt Kerpen Bußgelder in Höhe von rund 100.000 Euro erhoben hat.

Wie bekannt ist, haben die langandauernden Einschränkungen zum Teil erhebliche Notlagen erzeugt, wirtschaftlich wie auch sozial. Gibt es von Seiten der Verwaltung bereits Überlegungen, wie mit diesem Geld – nach Abzug der Verwaltungskosten – Unterstützung den besonders Betroffenen des Lockdowns gegeben werden kann?

Sollte dies nicht der Fall sein, so beantragen wir, dass im Haupt- und Finanzausschuss zum TOP Haushalt für eine sinnvolle Verwendung im Rahmen einer städtischen Unterstützung hierzu Vorschläge gemacht werden.

Als eine erste mögliche Anregung könnten die bisherigen Beispiele der Städte Witten und Bonn dienen: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/witten-plant-corona-bussgelder-an-kuenstler-zu-spenden-100.html.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Pfaff
stellv. Vorsitzender
SPD-Ortsverein Balkhausen-Brüggen-Türnich

 

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