Verkehrszeichen und Erkennbarkeit

Verkehrszeichen und Erkennbarkeit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Verkehrszeichen sollen den Verkehr regeln und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Die Straßenverkehrsbehörde legt fest, wie und wo Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Die VwV zur Straßenverkehrsordnung legt im § 45 fest, das Verkehrsschauen durchgeführt werden müssen, um die Sichtbarkeit und Begreifbarkeit von Verkehrszeichen, auch bei Nacht, zu gewährleisten.

Dies ist an mehreren Stellen in Sindorf nicht mehr der Fall.

Die SPD Sindorf beantragt daher, unter Einbeziehung des Antragstellers, im Ortsteil Sindorf eine Verkehrsschau durchzuführen.

Des Weiteren beantragt die SPD Sindorf, die Feuerwehrzufahrten an der Ulrichschule als auch der Mehrzweckhalle in Sindorf zu prüfen. Aktuell besteht eine Feuerwehrzufahrt, die an einem verschlossenen Tor endet. Eine weitere Feuerwehrzufahrt zur Mehrzweckhalle ist entweder nicht mehr beschildert, oder besteht nicht und wird grundsätzlich durch parkende Kfz versperrt.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nolden
Sachkundiger Bürger
SPD Ortsverein Sindorf