Plankosten für die Wiedereinführung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)

Thomas Jurczyk

Thomas Jurczyk

Stadtverordneter und Dein Bürgermeisterkandidat 2025

Torsten Bielan

Torsten Bielan

Stadtverordneter

Plankosten für die Wiedereinführung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
Antrag für die Sitzung AK „Personal“ am 04.02.2025 und des Stadtrates am 25.02.2025 zum Thema Haushalt 2025/2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Rahmen der Sitzung des Stadtrates wurde am 03.12.2024 unter TOP 18.1 (Drucksachen-Nr. 416.24) beschlossen, die Verwaltung mit der Überarbeitung des Beurteilungssystems zu beauftragen, inklusive der Prüfung der Möglichkeiten zur Wiedereinführung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für Beamtinnen und Beamte.

Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und attraktiven Personalpolitik in der Kolpingstadt Kerpen.

Bei der Prüfung und Überarbeitung des Systems ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Einführung der LOB ohne die entsprechende finanzielle Hinterlegung im Haushalt nicht umsetzbar ist. Aktuell finden sich im Haushaltsentwurf 2025 keine Plankosten für die LOB, was eine potenzielle Wiedereinführung von Beginn an behindern würde.

Daher beantragen wir:

Einstellung von Plankosten für die LOB im Haushalt 2025:
Es wird beantragt, für die Wiedereinführung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) im Haushalt 2025 Plankosten in Höhe von zunächst 3–4 % der Personalkosten einzuplanen. Diese Mittel sollen die Grundlage dafür schaffen, dass bei positiver Entscheidung zur Wiedereinführung die LOB für Beamtinnen und Beamte umgesetzt werden kann

Bericht über den Fortschritt im Arbeitskreis Personal:
Der Stadtrat wird regelmäßig über die Fortschritte und Zwischenergebnisse des Arbeitskreises Personal informiert, insbesondere über den Stand der Überarbeitung des Beurteilungssystems und die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen.


Begründung:

Die Wiedereinführung der LOB ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der Attraktivität der Kolpingstadt Kerpen als Arbeitgeber. Sie dient dazu, herausragende Leistungen der Beamtinnen und Beamten zu honorieren, die Motivation zu steigern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Verwaltung im Kampf um qualifizierte Fachkräfte zu verbessern.

Um den Beschluss des Stadtrates konsequent umzusetzen, ist es notwendig, im Doppelhaushalt 2025/2026 bereits finanzielle Mittel für die LOB einzuplanen. Dies gewährleistet eine zeitnahe Umsetzung, sobald das überarbeitete Beurteilungssystem vorliegt und verabschiedet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Bielan
Stadtverordneter

Thomas Jurczyk
Stadtverordneter und
Bürgermeisterkandidat