Pachtvertrag zwischen der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hemmersbach 1875 e.V. und der Kolpingstadt Kerpen

Pachtvertrag zwischen der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hemmersbach 1875 e.V. und der Kolpingstadt Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir,  den Tagesordnungspunkt „Pachtvertrag zwischen der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hemmersbach 1875 e.V. und der Kolpingstadt Kerpen über das Gelände Kettelerstr. 22, 50169 Kerpen“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 06.06.2017 zu nehmen.

Folgender Beschluss soll nach eingehender Beratung zur Abstimmung gestellt werden:

Die Kolpingstadt Kerpen verlängert umgehend den Pachtvertrag mit der o.a. Partei unter Anpassung der gepachteten Grundstücksgröße und damit auch des Pachtzinses, um die durch den Ausbau des HSV weggefallene Fläche.

Begründung:
Der Verein braucht zügig(!) Planungssicherheit. Ein Schützenverein braucht zwingend ein Vereinsheim. Unserem Kenntnisstand nach wurde das Heim vom Verein zudem selber errichtet und der Verein übernimmt bereits alle „Nebenkosten“ in voller Höhe. Hier ist also auch im Rahmen des HSK keine Änderung mehr zu rechtfertigen.

Wir beantragen zudem darzustellen, wann und mit welchem Schreiben der Verein über  die Verkleinerung des gepachteten Grundstücks informiert wurde. Bitte stellen Sie in den Sitzungsunterlagen dar, wie lange Pachtverträge im Mittel bei vergleichbaren Vereinen im Mittel in Kerpen geschlossen werden, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Dobbelstein
stv. Fraktionsvorsitzender

 

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