Erstattung von Kita-Beiträgen

Erstattung von Kita-Beiträgen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt, den Punkt „Erstattung von Elternbeiträgen in städtischen KiTAs“  auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017 zu setzen.

Wir beantragen folgenden Beschluss zur Abstimmung zu stellen:

Die Kolpingstadt Kerpen verpflichtet sich in allen städtischen KiTas, insbesondere auch in der KiTA Spielkiste, die Elternbeiträge zu erstatten, für die keine Leistung erbracht wurde.

Begründung:

Es darf nicht sein, dass die Einrichtungen aufgrund vielfältiger Gründe derart unterbesetzt sein können, dass Gruppen nicht nur in Einzelfällen, sondern wochenweise geschlossen werden. Es ist, wenn es dann passiert, (obwohl es aufgrund von Poollösungen anders versprochen war) nicht akzeptabel, wenn die Eltern in einer Infoveranstaltung die Information bekommen, „die Erstattung würde im Rechtsamt“ geklärt. Das klingt, als würde man versuchen zu ergründen, wie man sich vor einer Rückerstattung „drücken“ kann.

Dies war sicherlich nicht gemeint, daher dieser Grundsatzbeschluss. Sollte diese Rückerstattung von der Genehmigungsbehörde aus haushalterischen Gründen einmal aufgehalten werden, ist dies ggfls. zu akzeptieren.

Es muss jedoch klarer Wille sein, entweder qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, oder den Beitrag zu 100% zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Dobbelstein
stv. Fraktionsvorsitzender

 

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