Grundschule Vogelruther Feld – Mehrzweckhalle

Grundschule Vogelruther Feld – Mehrzweckhalle

Antrag zu TOP 6 des Stadtrates am 31.01.2023


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im letzten Schulausschuss am 18.01.2023 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 3 ohne Vorankündigung eine andere Planung zum Schulgebäude vorgestellt. Auch wurden Prüfaufträge hinsichtlich der Nutzung der Sporthalle als Mehrzweckhalle zur öffentlichen Nutzung an die Verwaltung aufgegeben.

Die Punkte sollen im kommenden Stadtrat vorgestellt und beschlossen werden.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  • Die Planung der 3. Grundschule hat sich von einer Schule mit 2 Etagen auf eine Schule mit 3 Etagen verändert. Wer hat hierzu den Auftrag gegeben?
  • Die Fortführung der Planung des Architektenbüros Kresing wurde am 19.02.2021 politisch beschlossen (DrsNr. 56.21). Warum wurde hier gegen einen politischen Beschluss gehandelt?
  • Wie hoch waren die Kosten für die Planungsleistungen der Firma Kresing?
  • Im Ausschuss wurde von der Verwaltung argumentiert, dass die Neuplanung des Schulgebäudes aufgrund einer neuen Schulbaurichtlinie in NRW notwendig wurde. Nach unserem Kenntnisstand ist der letzte Stand der Schulbaurichtlinie vom 17.11.2020, also vor der Planung der Firma Kresing. Wie passt dies mit der Aussage der Verwaltung zusammen?
  • Zur Planung des Gebäudes stellen sich folgende Fragen: Es wird nun ein Stockwerk mehr und eine Unterkellerung geplant. Welche Mehrkosten ergeben sich hierdurch?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Gebäudeerhöhung auf die direkt anliegende Wohnbebauung? (z.B. Schattenwurf, etc.)
  • Im Stadtgebiet gibt es momentan keine dreistöckige Grundschule. Was bedeutet die Erweiterung in die Höhe aus pädagogischem bzw. schulischem Aspekt? Gibt es Erfahrungen aus Nachbarkommunen mit entsprechenden Gebäuden?
  • Warum wird der Lieferverkehr zur Mensa über den verkehrsberuhigten Bereich und nicht über die 30er-Zone des Vogelruther Feldes abgebildet?

Wir beantragen hierzu folgende Punkte:

  • Wenn die Grundschule mit 3 Etagen gebaut wird, soll der Baukörper nicht an die Astrid-Lindgren-Straße, also der verkehrsberuhigten Zone, angrenzen, sondern so gedreht werden, dass dieser an das „Zum Vogelruther Feld“ angrenzt.
  • Das Erdgeschoss ist mit Aula, Mensa und Nebenräumen (Toilettenanlage, Stuhllager, etc.) so zu planen, dass diese Räume multifunktional auch für die Mehrzweckhalle/Sporthalle genutzt werden können, um entsprechende Kostensynergien zu heben.
  • Die Sporthalle ist baulich so zu planen, dass die Nebenräume der Schule mitgenutzt werden können.
  • Die Sporthalle ist als Mehrzweckhalle mit öffentlicher Nutzung für bis zu 350/400 Personen zu planen. Die Baukosten für eine Halle für bis zu 350/400 Personen unterscheidet sich nicht signifikant zwischen schulischer Veranstaltung und außerschulischer Veranstaltung.
  • Gemäß der aktuellen Stellplatzordnung der Stadt Kerpen werden für eine Veranstaltungshalle mit bis zu 350 Personen 43 PKW-Stellplätze benötigt (350 Personen, je 8 Personen ein PKW-Stellplatz = 43 Parkplätze, davon sind 25% über §3(6) als Fahrradstellplätze abbildbar (11) = 32 Stellplätze). Davon werden 22 Stellplätzte (Seite 33 der Unterlage zur 3. Grundschule) über die Lehrerparkplätze abgebildet, womit noch 10 PKW-Parkplätze abzubilden sind.
  • Die Planung der Park&Kiss Zone soll im Rahmen der Planung mit erfolgen und nicht erst, wie im Schulausschuss durch die Verwaltung vorgeschlagen, irgendwann im Nachgang.
  • Gemäß aktuellem Bebauungsplan (Kolpingstadt Kerpen – <small>Rechtskräftige Bauleitpläne</small> (stadt-kerpen.de)) besteht im Bereich „Zum Vogelruther Feld“ ein Zentraler Platz, der Platz für bis zu 60 Fahrzeuge bieten würde. In diesem Bereich sollen die noch notwendigen Parkplätze gemäß der Stellplatzordnung zur Mehrzweckhalle als Bedarfsparkplätze sowie die Park&Kiss-Zone mit eingeplant werden.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Bielan
Stadtverordneter aus Sindorf