Frage zur Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens Erster Beigeordneter in der Kolpingstadt Kerpen

Frage zur Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens Erster Beigeordneter in der Kolpingstadt Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auf unsere Anfrage im November, wie das weitere Vorgehen in Sachen Stellenbesetzungsverfahren des Ersten Beigeordneten aussieht, haben wir Ihre Antwort mit der Einschätzung der von Ihnen beauftragen Anwaltskanzlei am 28.11.2019 erhalten, vielen Dank dafür.

Hierbei sollen nun – auch gemäß der Einschätzung der Anwaltskanzlei – die ursprünglichen Bewerber/innen die Möglichkeit erhalten, sich dieses Mal allen Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern vorstellen zu können. Ein Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen, schließlich hatten wir auf diesen Umstand bereits im März vor dem ersten Wahltermin explizit auf dieses Versäumnis hingewiesen! Dies wäre somit der zweite Punkt, in welchem die SPD schon damals richtig gelegen hat, was nun durch die Anwaltskanzlei bestätigt wird.

Jedoch gibt die Anwaltskanzlei zu einem Umstand keine Stellungnahme ab: In der stattgefundenen Wahl standen zwei Kandidaten zur Wahl und der unterlegene Kandidat erfüllt zweifelsfrei alle Voraussetzungen zur Befähigung für dieses Amt und der Stellenausschreibung.

Wie ist es zu bewerten, dass dieser Kandidat sich gegen die anderen Bewerber durchgesetzt hatte und zur Wahl stand? Kann in diesem Kontext der von Ihnen gewählte weitere Weg zur Stellenbesetzung so tatsächlich umgesetzt werden?

Ist mit dem jetzt von Ihnen gewählten weiteren Weg zur Stellenbesetzung ausgeschlossen, dass der unterlegene Kandidat aus der ersten Wahl Schadensersatzansprüche geltend machen kann?

Wir bitten um rechtliche Klärung zu diesen Fragen.

Die SPD vertritt die Ansicht, dass wir nun alles nur erdenklich Mögliche berücksichtigen und abwägen müssen, damit sich der von Ihnen verursachte Fehler aus dem Stellenbesetzungsverfahren bisher erstens nicht wiederholt und zweitens sichergestellt ist, dass der eingeschlagene Weg nun rechtskonform und –sicher ablaufen kann.

Vorher darf aus unserer Sicht keine weitere Wahl stattfinden und die bisherige Historie hat uns belegt, dass wir in allen Punkten mit unseren Bedenken Recht behalten haben.

Abschließend bitten wir um eine summarische Aufstellung der Kosten des bisherigen Verfahrens, getrennt nach den Kosten für die Ausschreibung und den Kosten für die anhängigen Rechtsstreite inklusive aller von Ihnen beauftragten Anwaltskanzleien.

Ebenso erwarten wir eine Aufstellung zum hausinternen personellen Aufwand bisher betrieben wurde, um die unbesetzte Stelle des Ersten Beigeordneten zu kompensieren und um das bisherige Stellenbesetzungsverfahren zu begleiten. Auf diese unserer Fragen aus unserer Anfrage vom 04.11.2019 hatten Sie in der Sitzung des Stadtrates am 05.11.2019 keine Antwort gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert