Einrichtung eines Fußgängerüberweges
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
kürzlich fanden Bauarbeiten in der Fuchsiusstraße in Sindorf statt. Zur Fußgängerlenkung wurden zwei gelb markierte Fußgängerüberwege angelegt. Auf Grund zahlreicher Nachfragen aus der Elternschaft, warum dies nur während einer Baumaßnahme möglich ist und Rücksprache mit der in Sindorf zuständigen Polizeibeamtin beantragen wir die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zeichen 293 StVO) im Bereich der Ulrichschule auf der Fuchsiusstraße, zwischen der Hegelstraße und der Heinz-Wassen-Straße an geeigneter Stelle, innerhalb der dort bestehenden Tempo-30-Zone.
Begründung:
Die betreffende Stelle wird täglich von einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern auf ihrem Weg zur Schule überquert. Obwohl sich die Straße in einer verkehrsberuhigten Zone 30 befindet, zeigt die Erfahrung vor Ort, dass die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, unserer Kinder, nicht ausreichend gewährleistet ist.
Besondere Schutzbedürftigkeit:
Schulen gehören nach der VwV-StVO zu den besonders schutzwürdigen Einrichtungen. Ein FGÜ bietet hier die notwendige rechtliche und visuelle Priorisierung des Fußverkehrs.
Rechtliche Zulässigkeit:
Entgegen früherer Rechtsauffassungen ist die Anordnung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen nach den aktuellen Richtlinien (R-FGÜ 2001) und der StVO-Novelle ausdrücklich möglich und sinnvoll, wenn ein konzentrierter Querungsbedarf besteht.
Erhöhung der Sichtbarkeit:
Durch die Markierung und die vorgeschriebene Beleuchtung nach DIN-Normen wird die Querungsstelle auch bei schlechter Witterung und in der Dämmerung deutlich erkennbar.
In der Vergangenheit kam es bereits zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen. Um die Sicherheit nachhaltig zu erhöhen und den Schulweg für die Kinder selbstständig begehbar zu machen, ist die Einrichtung des Zebrastreifens an dieser Stelle unumgänglich.
Ich bitte den Antrag zur Prüfung der verkehrstechnischen Voraussetzungen weiterzuleiten.
Über eine positive Rückmeldung und eine zeitnahe Umsetzung im Sinne unserer Kinder freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Nolden
Sachkundiger Bürger
