Beschädigter Zaun am Fußweg bei der Mühlenfeldschule

Beschädigter Zaun am Fußweg bei der Mühlenfeldschule

Anfrage gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 16.03.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 16.12.2022 wurde per Onlineportal (siehe Anhang) eine Beschädigung des neuen Zaunes an der Erweiterung der Mühlenfeldschule gemeldet.

Nach meiner Kenntnis hat die Baufirma, die die Laternenbeleuchtung mittels neuer Kabelverlegung reparierte, eingeräumt, den Schaden verursacht zu haben.

Da nun über zwei Monate vergangen sind, ohne dass der Schaden behoben ist, bitte ich im nächsten Bau- und Feuerschutzausschuss um Beantwortung folgender Fragen:

Hat sich die Firma freiwillig gemeldet?
Wurde vor Ort eine Beweissicherung durchgeführt?
Wird die Firma in Regress genommen, oder bleibt die Stadt erneut auf dem Schaden sitzen?
Warum wurde der Schaden bis heute nicht reguliert?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Bröcker
Ortsvorsteher aus Sindorf