Antrag „Klärung der Entscheidungslage zur Mobilitätsstation am S‑Bahn‑Haltepunkt Sindorf sowie Wiederaufnahme der Planungen“ zur Sitzung des Stadtrates am 13.10.2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen des KapaK‑Programms (Kapazitätserweiterung der Stationen) ist der S‑Bahn‑Haltepunkt Sindorf in Tranche 2 vorgesehen. Nach aktueller Planung soll die Station im Zuge der Korridorsanierung Köln–Aachen im Jahr 2029 durch die Deutsche Bahn umgebaut werden. Bestandteil dieses Umbaus sind die Verlängerung des Bahnsteigs auf 170 m Nutzlänge sowie eine Verbreiterung des Bahnsteigs.
Nicht enthalten ist hingegen die vor Jahren angedachte „große Lösung“ mit umfassendem Um-bau und Errichtung einer Mobilitätsstation, da die Stadt Kerpen diese Planungen nach bisherigem Kenntnisstand nicht weiterverfolgt.

  1. Fragen an die Verwaltung
    Ich bitte die Verwaltung darzulegen:
    Entscheidungslage:
    Wer hat wann, auf welcher Grundlage und aus welchen Gründen entschieden, die weitergehen-den Planungen zur Mobilitätsstation am Haltepunkt Sindorf nicht weiterzuverfolgen?
    Dokumentation:
    Welche Beschlusslage, Vorlagen oder internen Abstimmungen liegen hierzu vor?
    Kommunikation mit DB/GoRheinland:
    Wurde die Entscheidung gegenüber DB Netz bzw. GoRheinland kommuniziert, und wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
  2. Beschlussvorschlag für den Stadtrat
    Der Stadtrat möge beschließen:
    Wiederaufnahme der Planungen
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Mobilitätsstation am S‑Bahn‑Haltepunkt Sindorf
    wieder aufzunehmen und diese in enger Abstimmung mit DB Netz und GoRheinland in die
    für 2029 vorgesehenen Umbauplanungen einzubringen.
    Einbindung in DB‑Planungen
    Die Verwaltung stellt sicher, dass die Mobilitätsstation als städtisches Vorhaben in den laufenden
    Abstimmungsprozess zur Korridorsanierung Köln–Aachen eingebracht wird.
    Fördermittelanträge
    Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Förderprogramme des Landes NRW, des Bundes
    oder der EU zu prüfen und entsprechende Fördermittelanträge für Planung und Umsetzung der
    Mobilitätsstation zu stellen.
  3. Ergänzende Begründung
    Die Antragsfrist für den Programm-Leistungs-Antrag (PLA) ist inzwischen abgelaufen. Gerade
    deshalb ist es erforderlich, dass der Stadtrat die Wiederaufnahme der Planungen beschließt, um
    die Mobilitätsstation rechtzeitig in die anstehenden Abstimmungs- und Planungsprozesse der
    Deutschen Bahn einzubringen und die Voraussetzungen für eine neue Fördermittelbeantragung
    zu schaffen.
    Da die Antragsfrist für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt
    (22.09.2026) bereits verstrichen ist, da Thema jedoch dringlich ist, beantragen wir die Behandlung
    in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 13.10.2026.

Branko Appelmann
Stadtverordneter