Digitale Handlungsfähigkeit der Stadt sichern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,

die SPD-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen beantragt, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 13. Oktober 2026 zu setzen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Ausgangslage und Anlass
Die Kolpingstadt Kerpen steht bei Digitalisierung und IT-Sicherheit nicht vor einem isolierten Technikthema. Verwaltungsprozesse, Personalsteuerung, Fachkräftemangel, Dokumentenmanagement und Krisenfähigkeit hängen unmittelbar von einer leistungsfähigen und resilienten IT ab. Kerpen hat IT, Digitalisierung und Prozessmanagement organisatorisch bereits zusammengeführt; der nächste notwendige Schritt ist, technische Infrastruktur, Prozesse, Informationssicherheit und Notfallfähigkeit in einem belastbaren strategischen Zielbild zu verbinden.
Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt: Kerpen hat in den vergangenen Jahren bereits selbst erlebt, wie Ausfälle bei externen IT-Dienstleistern die eigene Verwaltung unmittelbar treffen. Der Cyberangriff auf Südwestfalen-IT Ende Oktober 2023 beeinträchtigte die Kerpener Ausländer- und Einbürgerungsbehörde über Monate; im März 2026 führte ein technischer Ausfall bei einem IT-Dienstleister zeitweise zum Stillstand des Kerpener Bürgerbüros. Der Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin im August und September 2026 zeigt darüber hinaus, welche Dimension ein erfolgreicher Angriff auf eine öffentliche Verwaltung erreichen kann. Diese Erfahrungen sind Anlass, Risiken, Abhängigkeiten, kritische Prozesse, Wiederanlaufzeiten, Datensicherung und Notfallkommunikation systematisch zu prüfen.
Zugleich besteht eine konkrete Investitionskulisse: Nach der städtischen Beschlussvorlage 380.26 stehen der Kolpingstadt Kerpen aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 insgesamt 27.956.536,10 Euro zur Verfügung. Ein gemeinsamer 30-Prozent-Orientierungsrahmen umfasst unter anderem die Bereiche Digitale Resilienz und Digitalisierung sowie Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Damit können notwendige Investitionen strategisch priorisiert und – soweit förderfähig – mit bereits verfügbaren Mitteln hinterlegt werden. Der Antrag verbindet deshalb Organisationsentwicklung, Cybersicherheit, Resilienz und Finanzierung zu einem Gesamtauftrag.

Beschlussvorschlag

  1. Strategisches Zielbild: Die Verwaltung wird beauftragt, ein strategisches Zielbild „IT-Infrastruktur, Digitalisierung und digitale Resilienz 2030“ für die Kolpingstadt Kerpen zu erarbeiten. Dabei sind IT-Infrastruktur, Verwaltungsdigitalisierung, Dokumenten- und Prozessmanagement, Informationssicherheit sowie Krisenresilienz gemeinsam zu betrachten.
  2. Bestands-, Risiko- und Bedarfsanalyse: Die wesentliche IT-Infrastruktur sowie die für die Handlungsfähigkeit der Stadt kritischen Verwaltungsprozesse und Fachverfahren sind strukturiert zu bewerten. Dabei sind insbesondere technische und organisatorische Abhängigkeiten, Ausfallrisiken, Wiederanlauf- und Wiederherstellungsfähigkeit sowie wesentliche Sicherheitsanforderungen auf Grundlage anerkannter Standards einzubeziehen.
  3. Lehren aus eingetretenen und aktuellen Vorfällen: Die Erkenntnisse aus bereits eingetretenen IT-Sicherheits- und IT-Ausfallereignissen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Kolpingstadt Kerpen sowie aus aktuellen schwerwiegenden Vorfällen anderer öffentlicher Verwaltungen sind auf ihre Übertragbarkeit und daraus erforderliche Maßnahmen zu bewerten. Einzubeziehen sind insbesondere der Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT ab Oktober 2023 mit den monatelangen Einschränkungen der Kerpener Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, der IT-Ausfall im März 2026 mit Auswirkungen auf das Kerpener Bürgerbüro sowie – als aktuelles Referenzszenario – der Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin im August und September 2026. Dabei sind auch Abhängigkeiten von externen IT-Dienstleistern (z.B. kdvz) und zentralen Fachverfahren zu berücksichtigen.
  4. Digitalisierung und Prozessmanagement: Digitalisierung und Prozessmanagement sind verbindlich miteinander zu verknüpfen. Vor wesentlichen Digitalisierungsmaßnahmen soll grundsätzlich geprüft werden, ob die zugrunde liegenden Verwaltungsprozesse vereinfacht, standardisiert, automatisiert und medienbruchfrei gestaltet werden können.
  5. Maßnahmen, Finanzierung und Ressourcen: Auf Grundlage der Analyse ist ein priorisierter Maßnahmen- und Investitionsplan mit Zeitplan vorzulegen. Dabei sind Investitions-, Betriebs- und Ressourcenbedarfe sowie systematisch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen. Insbesondere sind die für Kerpen verfügbaren Mittel aus den Förderbereichen „Digitale Resilienz und Digitalisierung“ sowie „Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz“ einzubeziehen. Zugleich ist darzustellen, ob die vorhandenen personellen und organisatorischen Ressourcen für Umsetzung und dauerhaften Betrieb ausreichen.
  6. Zeitplan und Berichtspflicht: Kurzfristig umsetzbare beziehungsweise für den Haushalt 2027 relevante Maßnahmen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sie noch in die Haushaltsberatungen einbezogen werden können. Das strategische Zielbild und der priorisierte Maßnahmenplan sind spätestens bis zum Ende des ersten Halbjahres 2027 vorzulegen. Über die weitere Umsetzung ist mindestens halbjährlich im Stadtrat zu berichten.

Begründung
Die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung hängt zunehmend von einer verlässlichen digitalen Infrastruktur ab. Digitalisierung schafft jedoch nur dann einen nachhaltigen Mehrwert, wenn Technik, Organisation und Prozesse gemeinsam betrachtet werden. Gerade angesichts des Fachkräftemangels müssen digitale Lösungen dazu beitragen, Abläufe zu vereinfachen, Medienbrüche zu reduzieren und vorhandene Personalressourcen gezielter einzusetzen.
Mit der Digitalisierung wächst zugleich die Abhängigkeit von funktionierenden Informations- und Kommunikationssystemen. Für die Handlungsfähigkeit der Stadt ist dabei zunächst zweitrangig, ob ein Ausfall durch Cyberangriff, technische Störung, Stromausfall oder einen externen Dienstleister verursacht wird. Entscheidend ist, welche Leistungen im Krisenfall aufrechterhalten werden müssen, welche Abhängigkeiten bestehen und wie schnell Systeme, Daten und Kommunikationswege wiederhergestellt werden können.
Kerpen und Berlin zeigen konkreten Handlungsbedarf
Dass diese Risiken für Kerpen nicht abstrakt sind, hat die Stadt bereits selbst erfahren. Der Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT Ende Oktober 2023 führte über Monate zu erheblichen Einschränkungen der Kerpener Ausländer- und Einbürgerungsbehörde. Im März 2026 war Kerpen erneut betroffen, als nach einem technischen Ausfall bei einem IT-Dienstleister das Bürgerbüro zeitweise keine Anliegen bearbeiten konnte. Beide Fälle zeigen, wie stark die Verwaltung auch von externen Dienstleistern und zentralen Fachverfahren abhängt.
Der Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin im August und September 2026 verdeutlicht die mögliche Eskalationsstufe: Über mehrere Tage wurden Daten abgegriffen, zwei Senatsverwaltungen mussten vom Landesnetz getrennt werden, die Täter forderten Lösegeld und veröffentlichten anschließend kopierte Daten im Darknet. Neben dem Datenabfluss waren damit zugleich Arbeitsfähigkeit, Krisenorganisation und Wiederherstellung der Systeme betroffen.
Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass in Kerpen vergleichbare Sicherheitsdefizite bestehen. Die eigenen Erfahrungen und das aktuelle Berliner Beispiel sprechen jedoch dafür, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Wiederanlaufverfahren, Notfallkommunikation sowie Abhängigkeiten von Drittanbietern systematisch zu überprüfen und daraus einen priorisierten Maßnahmenplan abzuleiten.
Förderkulisse
Für die Kolpingstadt Kerpen stehen aus dem NRW-Infrastrukturprogramm rund 27,96 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderbereiche umfassen ausdrücklich auch digitale Resilienz, Digitalisierung sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Diese Möglichkeiten sollten gezielt genutzt werden, um notwendige Investitionen in IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit zu finanzieren und den städtischen Haushalt möglichst zu entlasten.
Ziel des Antrags ist damit keine pauschale Forderung nach zusätzlicher Technik oder zusätzlichen Stellen, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage: Welche Systeme und Prozesse sind kritisch, welche Risiken und Abhängigkeiten bestehen, welche Maßnahmen und Ressourcen werden benötigt und welche Investitionen können gefördert werden?