Altersdiskriminierende Besoldung der Beamten/Beamtinnen

Altersdiskriminierende Besoldung der Beamten/Beamtinnen

Anfrage gemäß § 18 GO für die Stadtratssitzung am 6. November 2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Oberverwaltungsgericht Münster ging in seiner Entscheidung vom 10.09.2007 davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben des Bundesbesoldungsgesetzes § 14 und des Beamtenversorgungsgesetzes § 70, wonach die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen sind, verletzt wurden.

Diese Entscheidung führte dazu, dass die Gewerkschaften, die Komba und der DBB ein Musterverfahren anstrengten, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Gleichzeitig forderten sie die Beamten/Beamtinnen auf, Widerspruch gegen ihre Besoldung und Versorgung einzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit Urteil 2 C 13.17 vom 16.11.2017 den Klagenden Recht und legte auch die Vorgaben fest, nach denen eine Nachzahlung zu erfolgen hat.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat auch Auswirkungen auf die Kolpingstadt Kerpen. Daher stelle ich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich in der Sitzung des Stadtrates am 06.11.2018 bitte:

Wie viele Beamten und Beamtinnen haben bei der Kolpingstadt Kerpen Widerspruch eingelegt?
Wie hoch sind die Nachzahlungen insgesamt?
Sind diese Nachzahlungen bereits haushaltswirksam veranschlagt?

Mit freundlichen Grüße

Ingpeer Meyer
Stadtverordneter aus Kerpen

 

 

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