Umsetzung der DSGVO in der Kolpingstadt Kerpen

Antrag für die Sitzung des Rates am 04.07.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) (EU) 2016/679 ist ab dem 25.05.2018 gültig. Auch öffentliche Stellen, wie die Kolpingstadt Kerpen, müssen diese Verordnung umsetzen.
Daher bitten wir um Aufnahme als ordentlichen Tagesordnungspunkt, in welchem die Beantwortung folgender Fragen erfolgen möge:

Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um die Datenschutzbestimmungen der DSGVO einzuhalten?
Wer ist verantwortlich im Sinne der DSGVO?

Ein Beispiel zur Verdeutlichung, bei welchem Bereich die Bestimmungen der DSGVO beachtet werden müssen: Die Schadensmeldung über die Homepage der Kolpingstadt:
https://www.stadt-kerpen.de/index.phtml?La=1&sNavID=166.152&object=tx,166.3388.1

Hier werden Daten abgefragt, die zur Bearbeitung nicht zwingend erforderlich sind, wie zum Beispiel die Adresse der meldenden Person. Weiter wird keine Einwilligung zur Nutzung dieser eingegebenen Daten an dieser Stelle eingeholt und auch nicht darüber informiert, was mit diesen Daten passiert.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

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