Verbotswidriges Halten auf dem Mittelstreifen der Kerpener Straße in Sindorf / Hahnenstraße in Kerpen

Verbotswidriges Halten auf dem Mittelstreifen der Kerpener Straße in Sindorf / Hahnenstraße in Kerpen

Antrag für die Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit am 15.05.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Thematik des verbotswidrigen Haltens auf den Mittelstreifen der Kerpener Straße in Sindorf und der Hahnenstraße in Kerpen ist allseits bekannt und verfolgt uns immer wieder.
Bauliche Lösungen sind, wie mehrfach diskutiert, nicht möglich, da ansonsten ein durchaus zugelassenes Überfahren nicht mehr möglich wäre.

Daher bitten wir um Aufnahme dieses Sachverhaltes auf die Tagesordnung des Arbeitskreises Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit am 15.05.2018. Hier möge erörtert werden, ob zum einen eine entsprechende „auffällige“ Beschilderung an den Laternen des Mittelstreifens mit Hinweis auf das Halteverbot eine Verbesserung der Situation bringen könnte (ähnlich des Konzeptes der Beschilderungen an Autobahnen „Runter vom Gas“ wäre hier „Hier darfst Du nicht halten“ denkbar).
Zum anderen möge sich der AK Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit dafür aussprechen, diesen Bereich regelmäßig an unterschiedlichen Tagen „verstärkt“ zu kontrollieren.

Ebenfalls möge diskutiert werden, das Ordnungsgeld eventuell spürbar zu erhöhen.
Leider ist ja festzustellen, dass viele der Falschparker nur über entsprechende Strafen zur Einsicht zu bringen sind. Und dies betrifft in den angesprochenen Bereichen dann nicht mehr nur die Mittelstreifen, sondern beispielsweise auch das verkehrswidrige Parken auf Behindertenparkplätzen. Wenn hinweisende Beschilderung und Markierung nicht mehr ausreicht, dann muss auf anderem Wege die Straßenverkehrsordnung zur Geltung gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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