Landesgartenschau 2029

Landesgartenschau 2029

Antrag für die Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 18.04.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt, zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 18.04.2023 den Tagesordnungspunkt „Landesgartenschau Kerpen 2029“ unter TOP 14 „Haushaltangelegenheiten“ aufzunehmen und wie folgt zu beschließen:

Für eine Machbarkeitsstudie einer Landesgartenschau in Kerpen im Jahr 2029 werden Mittel in Höhe von 60.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Machbarkeitsstudie wird schnellstmöglich in Auftrag gegeben, damit die Bewerbung für die Landesgartenschau 2029 bis März 2024 eingereicht werden kann. Für ein positives Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie werden weitere 100.000 Euro mit Sperrvermerk für das Bewerbungsverfahren für eine Landesgartenschau in den Haushalt eingestellt.

Flankierend sollen zur Finanzierung der Machbarkeitsstudie Sponsoren für eine Vorfinanzierung eingeworben werden.

Begründung:

Die SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich das durch den früheren Ortsvorsteher von Balkhausen, Brüggen und Türnich, Herrn Rolf Kunz, erstellte Konzept zur Durchführung einer Landesgartenschau im Jahr 2029.

Dieses Konzept hat zum Ziel, ökologische und energetische Ansätze für eine nachhaltige Entwicklung aufzuzeigen. Dabei soll das Kerngebiet der Landesgartenschau zwischen den Ortschaften Balkhausen, Brüggen und Türnich auf der einen Seite und der Gymnicher Mühle auf der anderen Seite werden.

Das Hauptthema der Landesgartenschau sollte das Element Wasser sein, weswegen sich dieser vorgenannte Bereich bestens durch die anstehende Renaturierung der Erft anbietet.

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Machbarkeitsstudie, die auch eine vorläufige Kostenhöhe ergibt. Bei positiv beschiedener Machbarkeitsstudie ist die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur Landesgartenschau sicher. Die Kosten für die Einrichtung der Landesgartenschau können erst nach der endgültigen Planung genau beziffert werden. Der Vorteil ist, dass in diesem Bereich keine besonderen Neubauten erforderlich sind, sondern es ausreicht, bestehende Strukturen unter Einbeziehung von Fördermitteln aufzuarbeiten/ sanieren. 

Es ergeben sich durch eine Landesgartenschau nach der Erfahrung der bisherigen durchführenden Städte wesentliche Vorteile für die Zukunft:

  • Lebensverbesserungen durch Umweltverbesserungen
  • Verbesserung des Umfeldes der Bewohner der Städte und der Orte
  • Kerpen mit Türnich, Balkhausen und Brüggen werden verbesserte Anziehungspunkte
  • Verbesserung der Erholungsbereiche
  • Kerpen mit Türnich, Balkhausen und Brüggen werden wertvoller
  • Dadurch mehr Firmenanreize
  • Dadurch mehr örtliche /städtische Arbeitsplätze
  • Verbesserung der Verkehrsregelungen
  • Wegenetz wird weiter verbessert
  • Radwegenetz wird weiter verbessert
  • ÖPNV wird verbessert.
  • Dauerhafte Verbindungen mit Shuttle-Fahrzeugen (Elektro) (z.B. zu den Schlössern)
  • Nachhaltige Regelungen für Sportbereiche/Kinder
  • Sanierung und Modernisierung der Erfthalle in Türnich
  • Positive weitere ökologische Verbesserungen

Die Kolpingstadt hat als Tagebaurandkommune eine große Aufgabe im Strukturwandel zu stemmen. Die Landesgartenschau ist dabei ein Baustein, die Stadt bekannter für Investitionen zu machen, eine neue aufgewertete Auenlandschaft zu schaffen und Arbeitsplätze zu generieren. Im Rahmen der Fördermittel für die Landesgartenschau könnten für die vorgenannten Ortsteile so auch dringend notwendige Restaurations- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, was eine Entlastung des Haushaltes mit sich bringen würde, da die Stadt diese dann nicht komplett selbst tragen müsste.

Zum besseren Verständnis wird abschließend aufgelistet, in welchen Schritten eine Bewerbung für eine Landesgartenschau vorgesehen ist:

  1. Eine Stadt/Gemeinde interessiert sich für eine Landesgartenschau
  2. Kontaktaufnahme zur LAGL NW (Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landschaftspflege); fachliche Begleitung während der gesamten Bewerbung nach den Ausschreibungskriterien des Landes
  3. Erstellen einer Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro zur standortspezifischen Situation, Voraussetzungen aus städtebaulicher, grünpolitischer, ökologischer, gärtnerischer und regionaler Sicht sowie zur zeitlichen Umsetzung
  4. Erstellen eines Finanzierungsplanes mit Mittelherkunft
  5. Erstellen und Einreichen der Bewerbung beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  6. Auswahlverfahren durch eine unabhängige Expertenkommission unter Federführung des Ministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  7. Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erteilt den Zuschlag
  8. Gründung einer Durchführungsgesellschaft als GmbH aus Stadt/Gemeinde (Hauptgesellschafter) und LAGL NW. Die LAGL NW stellt den fachlichen Geschäftsführer. Berufung eines Aufsichtsrates, Bildung der Fachbeiräte „Planung, Bau und Finanzierung“ und „Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Werbung und Veranstaltungen“
  9. Durchführung eines offenen Ideen- und Planungswettbewerbes
  10. Ständige Zusammenarbeit bei Planung, Bau und Ausstattung der Landesgartenschau durch Stadt/Gemeinde und LAGL NW mit Gewinner Planungswettbewerb und weiteren Architekten, Ministerien, Regierungspräsident, zuständigen Behörden und Dienststellen sowie Verbänden des Gartenbaues
  11. Antrag auf Schirmherrschaft beim Ministerpräsidenten des Landes
  12. Durchführung der Landesgartenschau von April bis Oktober
  13. Entscheidung des Rates der Stadt/Gemeinde über die künftige Nutzung des Parks und die Fortführung der Durchführungsgesellschaft
  14. Vorlage des Schlussberichts mit fachlichen und wirtschaftlichen Ergebnissen nach Vorliegen der erforderlichen Prüfungen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen                                    

Andreas Lipp                                                        
Fraktionsvorsitzender