L 277 Erftstraße – Führung der Rad fahrenden Menschen in der Ortslage Sindorf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bereits im AK „Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit“ war es in diesem Jahr Thema, dass entlang der L 277 zwischen Sindorf und Horrem der gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben wurde und die Nebenanlagen nur noch als Gehweg festgesetzt sind.
Es wurde das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht. Hierdurch bin ich als Radfahrer Gast auf einem Gehweg und muss mich den Fußgängern anpassen. Ein freies und unbeschwertes Radfahren ist damit nicht mehr möglich und das Ganze entspricht auch nicht der Förderung des Radverkehrs.
Fahre ich nun berechtigterweise auf der Straße, ist das Geringste, dass gehupt wird. Vorrangig werde ich von Autofahrern angepöbelt, geschnitten, abgedrängt, oder sogar ausgebremst.
In dem Abschnitt mit 70 km/h liegt die unübersichtliche S-Kurve mit durchgezogener Linie, die nicht nur von Pkw, sondern auch von Bussen überfahren wird, um die Rad fahrende Person zu überholen. Das ist eine zusätzliche Gefahr für die Radfahrer.
Zum Schutz der Radfahrer wird hier nichts getan. Selbst die Polizei, die im AK „Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit“ an dieser Stelle auch keine Probleme sah, ist vor Ort nicht zu sehen, um dem Radfahrer Schutz zukommen zu lassen.
Das Merkwürdige ist aber: Komme ich in die Ortslage von Sindorf, wird dort innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Radfahrer nicht auf der L 277 geführt, sondern abschnittsweise auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Das ist ein Widerspruch in sich und mit Logik nicht mehr zu begründen.
Auf der gefährlichen Landstraße außerhalb der Ortschaft soll der Radfahrer die Fahrbahn benutzen und das bei streckenweise 70 km/h und in der geschlossenen Ortschaft bei 50 km/h und einer viel größeren Akzeptanz durch die Autofahrer, da soll der Radfahrer die Nebenanlagen benutzen.
Ich beantrage:
- An der L 277 außerhalb der geschlossenen Ortschaft das Aufstellen des „Pappkameraden“, eines Polizistenabbildes aus Kunststoff mit dem Hinweis „Verkehrsführung geändert – Radfahrer in der Fahrbahn“, sowohl an der Bruchhöhe in Fahrtrichtung Horrem, als auch am Ortsausgang von Horrem in Fahrtrichtung Sindorf.
- An der L 277 in der Ortslage Sindorf in den Abschnitten vom Kreisel Berliner Ring/ Nordstraße bis Kneppchensweg und Am Hüttenhof bis Kreisel Am Keuschenend/ Zufahrt 5. Bauabschnitt Vogelrutherfeld die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben und analog, wie auf der freien Strecke zwischen Sindorf und Horrem, auf der Fahrbahn zu führen. Wenn auf der freien Strecke bei 70 km/h keine Gefährdung der Radfahrer gesehen wird, dann liegt sie hier auch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf