Kontrolle der Brücken im Stadtgebiet
Anfrage gemäß § 18 GO für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 6. Dezember 2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den letzten Tagen häufen sich Presseberichte über unzureichende Kontrollen von Brücken in NRW-Städten. Laut diesen Berichten müssen die Kontrollen alle sechs Jahre stattfinden, was in einigen Kommunen Nordrhein-Westfalens nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 6. Dezember 2018:
- Wie viele Brücken im Gebiet der Kolpingstadt Kerpen sind in der Unterhaltungspflicht der Stadt?
- Werden diese Brücken durch Beschäftigte der Kolpingstadt Kerpen oder durch Dritte kontrolliert?
- Sind darunter Brücken, die nicht innerhalb der 6-Jahresfrist kontrolliert wurden?
- Wenn ja, wann war die letzte Kontrolle bei diesen Brücken und welche Maßnahmen werden ergriffen, um zeitnah die Kontrollen durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Ingpeer Meyer
Stadtverordneter