Kontrolle der Brücken im Stadtgebiet

Anfrage gemäß § 18 GO für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 6. Dezember 2018

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in den letzten Tagen häufen sich Presseberichte über unzureichende Kontrollen von Brücken in NRW-Städten. Laut diesen Berichten müssen die Kontrollen alle sechs Jahre stattfinden, was in einigen Kommunen Nordrhein-Westfalens nicht erfolgt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 6. Dezember 2018:

  1. Wie viele Brücken im Gebiet der Kolpingstadt Kerpen sind in der Unterhaltungspflicht der Stadt?
  2. Werden diese Brücken durch Beschäftigte der Kolpingstadt Kerpen oder durch Dritte kontrolliert?
  3. Sind darunter Brücken, die nicht innerhalb der 6-Jahresfrist kontrolliert wurden?
  4. Wenn ja, wann war die letzte Kontrolle bei diesen Brücken und welche Maßnahmen werden ergriffen, um zeitnah die Kontrollen durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Ingpeer Meyer
Stadtverordneter

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