Kerpener Straße in Sindorf – Kontrolle des verbotswidrigen Parkens auf dem Mittelstreifen

Kerpener Straße in Sindorf – Kontrolle des verbotswidrigen Parkens auf dem Mittelstreifen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kerpener Straße in Sindorf hat zwischen Herman-Löns-Straße und Berliner Ring zwischen den Fahrtrichtungen einen Mehrzweckstreifen, um den Fußgängern in diesem Geschäftsbereich das Queren zu erleichtern.


Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf diesem Streifen verboten. Schon in der Vergangenheit wurde zunehmend festgestellt, dass dieser Mehrzweckstreifen aber zum Parken zweckentfremdet wird, ohne das seitens des Ordnungsamtes hier verstärkt durchgegriffen wurde.
Vorrangig wird immer nur die Parkscheibenregelung in den Parkstreifen an den Fahrbahnrändern überwacht.
Jetzt ist der private Parkplatz für das Cafe und die Post auf Grund von privaten Hochbaumaßnahmen entfallen und der Mittelstreifen wird noch stärker zum Parken genutzt.
Ich beantrage, dass durch das Ordnungsamt das widerrechtliche Parken auf dem Mittelstreifen so nachhaltig überwacht wird, so dass dies endlich nachhaltig unterbunden wird.
Diese Kontrollen sind vor allem im nachmittäglichen Berufsverkehr vorzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Schauwinhold

 

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