Hydrant innerhalb einer baulich gekennzeichneten Parkfläche auf der Kerpener Straße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

direkt vor dem Fachgeschäft Augenoptik/Hörakustik Jonen, Kerpener Str. 171 in Sindorf wurde eine baulich markierte Parkfläche angelegt, in der sich ein Hydrantenanschluss befindet. (s.A.)

Gem. § 12 (3) STVO ist das Parken über Hydrantendeckeln verboten!
Da es sich aber an o.a. Stelle um eine markierte Parkfläche handelt, lässt es sich aber kaum vermeiden, dass dort geparkt wird.

Ein Zeitverlust bei der Brandbekämpfung, welcher durch unerreichbare Hydranten entsteht, kann u.U. zu Schadensersatzansprüchen für den Verursacher führen und Menschenleben riskieren.

Nach meinem Empfinden ist der Verursacher hier derjenige, der es zulässt, dass sich ein Hydrant in einer auffällig markierten Parkfläche befindet.

Insofern beantrage ich hiermit:

  • die bauliche Abänderung der Markierung der Parkfläche
  • die Markierung mit ausreichendem Abstand zum Hydranten so zu legen, dass die Feuerwehr von allen Seiten ungehindert an diesen gelangen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurczyk
stv. Sachkundige Bürger aus Sindorf

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