Gestaltungssatzung Alt-Sindorf

Gestaltungssatzung Alt-Sindorf

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 26.03.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten um Aufnahme als ordentlichen Tagesordnungspunkt des Themas „Gestaltungssatzung Alt-Sindorf“ für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 26.03.2019.

Für den alten Ortskern in Sindorf im Bereich der Erftstraße, Kerpener Straße und Herrenstraße existiert eine gültige Gestaltungssatzung. Der Zweck dieser Satzung ist, das alte charakterlich prägende Bild des alten Ortskernes zu erhalten. Das zuletzt genehmigte Bauvorhaben an der Stelle der ehemaligen Ulrichstube zeigt, dass darüber diskutiert werden muss, wie die Satzung wieder mehr in den Fokus im Genehmigungsverfahren rücken kann, denn die Rückseite von Garagen an der Hauptverkehrsstraße stellt in keinster Weise ein prägendes Bild des alten Ortskernes dar. Es möge die Frage diskutiert und beantwortet werden: Wie kann der Zweck der Satzung im Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt werden?

Hierbei sind vor allem die Punkte der räumlichen Anordnung von Gebäuden, die Gestaltung von Fassaden und nachträglich Änderungen von Gebäuden oder Fassaden zu beleuchten.

Weiter möge vor allem die Frage beantwortet werden, wie in Zukunft die Politik informiert werden kann, damit eine solche Anordnung, wie im benannten Fall, vermieden werden kann.

Es kann nicht sein, dass in Baugebieten wie das Vogelrutherfeld die Hausbauer starre Vorgaben zu Farben und Baukörpern bekommen und im alten Ortskern diesbezüglich die geltende Satzung viel zu offen interpretiert und angewendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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