Erschließungsbeiträge
Anfrage gem. § 18 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Rates am 18.04.2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Landtag NRW hat eine Änderung der Fristen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen.
Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Straßen im Stadtgebiet Kerpen sind hiervon betroffen? Welche Straßen sind baulich oder rechtlich (z.B. Widmung) noch nicht fertiggestellt, sodass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können?
Gelten die Straßen in Manheim-neu sowohl in baulicher, als auch rechtlicher Hinsicht als fertiggestellt?
Falls noch Erschließungsbeiträge in Manheim-neu erhoben werden könnten, sind diese von den jetzigen Anliegern zu tragen, oder durch das Bergbauunternehmen?
Die Beantwortung der Fragen kann innerhalb der Sitzung, oder zur Niederschrift erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Nagel
Stadtverordneter