Erschließungsbeiträge

Anfrage gem. § 18 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Rates am 18.04.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Landtag NRW hat eine Änderung der Fristen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen.

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Welche Straßen im Stadtgebiet Kerpen sind hiervon betroffen? Welche Straßen sind baulich oder rechtlich (z.B. Widmung) noch nicht fertiggestellt, sodass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können?

Gelten die Straßen in Manheim-neu sowohl in baulicher, als auch rechtlicher Hinsicht als fertiggestellt?

Falls noch Erschließungsbeiträge in Manheim-neu erhoben werden könnten, sind diese von den jetzigen Anliegern zu tragen, oder durch das Bergbauunternehmen?

Die Beantwortung der Fragen kann innerhalb der Sitzung, oder zur Niederschrift erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nagel
Stadtverordneter

Diese Seite setzt Cookies. Diese werden genutzt um eine personalisierte Ansicht ermöglichen zu können und umThese cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny