Erftstraße (L 277) in Sindorf – Zufahrt zum Bauvorhaben Erftstraße, Haus Nr. 67

Erftstraße (L 277) in Sindorf – Zufahrt zum Bauvorhaben Erftstraße, Haus Nr. 67

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Abriss des Gebäudes Erftstraße 67 und der Ersatz durch einen Neubau war absehbar.
Was einmal mehr erstaunt ist der Umstand, dass der Bauherr mit der Verwaltung in Gesprächen steht, wo die neue Zufahrt anzulegen ist. Sogar vom Versetzen des Wegekreuzes ist die Rede.

In den vergangenen Jahrzehnten bringt der Sindorfer Stadtverordnete Helmut Schauwinhold immer wieder das StrWG NRW an und hier vorrangig den § 20.
Darin ist in Verbindung mit § 18 eindeutig geregelt, wie mit privaten Grundstückszufahrten zu verfahren ist. Nur die Anwendung in Kerpen ist nach wie vor nicht zu erkennen.
Der mit Bedarfsampel signalisierte Überweg über die Erftstraße (L277) dient der sicheren Querung für einen Schulweg zur GGS Mühlenfeld.
Weder rechts noch links dieses Überweges ist eine weitere Grundstückszufahrt aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs verträglich.
Die bisherige Grundstückszufahrt erfolgte daher auch über den von der Erftstraße abgehenden Stichweg.
Dieser Stichweg ist öffentliche Verkehrsfläche und als Mischverkehrsfläche befahrbar für Fahrzeuge aller Art bis zum Drängelgitter im Friedhofsbereich.
Da das Grundstück insgesamt freigestellt wurde und somit insgesamt einer Neubebauung zugeführt wird, besteht auf der gesamten befahrbaren Länge entlang des Stichweges die Zufahrtsmöglichkeit für den Stellplatznachweis des Bauvorhabens anzubinden.
Offensichtlich scheint das StrWG NRW mit den §§ 18 und 20 nach wie vor in Kerpen keine Anwendung zu finden, ansonsten gäbe es diese Diskussion überhaupt nicht und es müsste auch dieser Antrag nicht gestellt werden.

Wir beantragen, dass die Grundstückszufahrt des Gebäudes Erftstraße 67 (L 277) unter Anwendung der §§ 18 und 20 StrWG NRW aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Schülerverkehrs auf dem Schulweg zur GGS Mühlenfeld ausschließlich an dem von der Erftstraße abgehendem Stichweg angelegt wird und das Wegekreuz, inklusive der umgebenden gepflegten Grünanlage nebst Bäumen, unangetastet bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Branko Appelmann
Vorsitzender SPD Sindorf

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert