Erftstraße an der Einmündung Kerpener-/Heppendorfer Straße – Markierungserneuerung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie vor Ort unschwer zu erkennen ist, ist die gesamte Markierung der Spurenunterteilung abgefahren. Was noch vorhanden ist sind die Fahrtrichtungspfeile.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, die Markierung wiederherzustellen.

Da der Straßenbaulastträger das offensichtlich nicht von selber durchführt beantrage ich, dass die Verwaltung den Straßenbaulastträger auffordert, die fehlende Markierung unverzüglich zu erneuern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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