Erdwall Heppendorfer Straße – Sicht- und Lärmschutz
Antrag für die Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 21.06.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus einer Information der Anwohnerschaft des 5. Bauabschnittes des Vogelrutherfeldes in Sindorf haben wir erfahren, dass der Erdwall entlang der Heppendorfer Straße/L277 anscheinend nicht die Höhe hat, wie sie ursprünglich in der Planung des Baugebietes vorgesehen war. Hierdurch sind die direkten Anwohner, die Ihre Gärten zur Straße hin haben, einer erhöhten Lärmbelästigung der Straße ausgesetzt, da deren Grundstücke unterhalb des Niveaus der L277 liegen.
Dazu kommt vor allem, dass jedes vorbeifahrende Fahrzeug, wie auch Fußgänger des Kornblumenweges, in die Gärten und Häuser Einsicht haben, ein Zustand, der die Wohnqualität in jedem Fall erheblich mindert.
Wir bitten daher um Aufnahme dieses Sachverhaltes als ordentlichen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018.
Die Verwaltung möge darlegen, welche Höhe der Erdwall als Lärm- und Sichtschutz hätte haben sollen und welche er tatsächlich hat. Unabhängig davon, ob die Höhe falsch ausgeführt wurde, ist die Frage zu diskutieren und zu entscheiden, wie der Wall zu einem ausreichenden Sichtschutz aufgefüllt werden kann, oder welche Alternativen es gibt.
Hier ist in jedem Falle Handlungsbedarf, denn die Anwohner selbst können durch die Restriktion der Zaunhöhen keinen eigenen ausreichenden Sichtschutz herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender
One Response
es ist schon sehr verwunderlich dass innerhalb einer Stadt ei8n Lärmschutzwall errichtet werden muss – vielleicht muss man hier bessere Verkehrsregulierungen in Betracht ziehen! Dieser Witz von Kreisverkehr trägt allerdings nicht dazu bei.
In Bezug auf den Sichtschutz stimme ich zu, den Bürgern ist es nicht gestattet höhere zaunelement zu errichten, aber der Wall erfüllt den Sichtschutz auch nicht – wo ist die Bepflanzung?