Entlastung für gastronomische Betriebe während des Pandemiefalles am Beispiel der Stadt Hürth

Entlastung für gastronomische Betriebe während des Pandemiefalles am Beispiel der Stadt Hürth

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wo doch immer interkommunale Zusammenarbeit in den Vordergrund gestellt wird, wäre es gerade in diesen schweren Zeiten wichtig, dies auch richtig zu leben. Denn Ideen in anderen Städten können evtl. auf alle Städte adaptiert werden. Und die Gewerbetreibenden aller Städte stehen vor denselben wirtschaftlichen Herausforderungen und Umsatzverlusten landauf und landab. Die Stadt Hürth entlastet nun die gastronomischen Betriebe. Nach unserer Überzeugung wäre auch bei uns eine solche Unterstützung ein richtiges und wichtiges Zeichen.

Das Vorgehen in Hürth konkret:

„Nach der von der Regierung beschlossenen zeitlich befristeten Senkung der Mehrwertsteuer für gastronomische Betriebe möchte die Stadt zu deren weiteren Entlastung beitragen.

Ziel ist es, bereits entstandenen Einnahmenausfällen entgegenzuwirken. Bürgermeister Dirk Breuer regt hierfür die unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen an.

Zudem dürfen die Gastronomen die Außenflächen unter Nutzung des öffentlichen Raumes vergrößern, damit sie die durch Abstandsregeln entfallende Tische dort aufstellen können.“ (Quelle: Huerth.de).

Die SPD Fraktion beantragt hiermit kurzfristig zu prüfen, in wie weit die Kolpingstadt Kerpen dem guten Beispiel der Stadt Hürth folgen kann. Selbstverständlich sollten die Ent-lastungen befristet sein. Wir bitten Sie, die Ergebnisse der Prüfung allen Mitgliedern des Rates zukommen zu lassen. Sollte die Möglichkeit bestehen, wäre eine Mitteilung in der heutigen Ratssitzung ebenfalls denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

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