Energiekostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen

Energiekostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen

Antrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.02.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kindertagespflege ist ein essenzieller Baustein in der Betreuung der Kinder der Kolpingstadt Kerpen. Ohne sie würden viele Kinder in unserer Stadt nicht betreut werden können.

Aufgrund der aktuell anhaltenden Krisensituation sind die Kosten für die Energieversorgung in
den letzten Monaten stark angestiegen. Die Kindertagespflegepersonen sind von dieser

starken Kostensteigerung besonders betroffen, da sie die Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt bzw. gesondert angemieteten Räumlichkeiten durchführen und hierfür eine gleichbleibende Wärme- und Stromversorgung über viele Stunden des Tages zum Wohl der Kinder sicherzustellen ist, mit den entsprechenden Folgekosten.

Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:
In Anbetracht der besonderen finanziellen Belastung der Kindertagespflegepersonen durch die gestiegenen Energiekosten soll eine einmalige pauschale Zuwendung in Höhe von 300 € schnellstmöglich zur Auszahlung kommen. Der Zuschuss soll Kerpener Kindertagespflegepersonen im Monat Februar 2023 gewährt werden, die in diesem Monat mindestens ein Kerpener Kind betreuen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen                                    

Andreas Lipp                                                        
Fraktionsvorsitzender