Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion bittet um Mitteilung des Sachstands zur Einrichtung und öffentlichen Kommunikation eines offiziellen BBK-Sammelpunktes für den Stadtteil Sindorf sowie für alle weiteren Stadtteile der Kolpingstadt Kerpen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt ausdrücklich, dass Kommunen klar benannte Sammelpunkte für Krisenlagen definieren und veröffentlichen. Diese Sammelpunkte sind zentrale Elemente einer funktionierenden analogen Krisenkommunikation, insbesondere bei längerfristigen Stromausfällen oder dem Ausfall digitaler Infrastruktur.
Auch wenn die Einrichtung eines Sammelpunktes nicht als eigene gesetzliche Pflichtnorm formuliert ist, gehört die Sicherstellung der Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr zu den verbindlichen kommunalen Aufgaben. Ein Sammelpunkt ist ein wesentlicher Baustein, um diese Pflicht sachgerecht zu erfüllen. Zahlreiche Kommunen – u. a. am Mittelrhein – haben diese Empfehlung bereits umgesetzt und kommunizieren Sammelpunkte aktiv gegenüber der Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Sammelpunkte gemäß BBK-Empfehlung wurden für Sindorf und die übrigen Stadtteile Kerpens bereits festgelegt?
- Falls noch keine Festlegung erfolgt ist: Aus welchen Gründen wurde die BBK-Empfehlung bislang nicht umgesetzt, und wann ist mit einer verbindlichen Festlegung zu rechnen?
- Wie ist der aktuelle Abstimmungsstand zwischen Verwaltung, Feuerwehr, Ordnungsamt, Krisenstab und ggf. BBK?
- Wie ist die öffentliche Kommunikation vorgesehen? – BBK-Vorsorgeheft – städtische Website – Social-Media-Kanäle – Information der Haushalte
- Ist geplant, ein kurzes persönliches Anschreiben (z. B. durch den Bürgermeister oder die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher) dem BBK-Vorsorgeheft beizulegen, wie es andere Kommunen bereits erfolgreich praktizieren?
Hintergrund
Ein BBK-Sammelpunkt ist ein kommunaler Krisenort, der der Bevölkerung im Notfall als analoge Anlaufstelle dient, wenn
• Strom, Mobilfunk oder Internet ausfallen,
• Informationen nicht digital verbreitet werden können,
• Trinkwasser oder Wärme bereitgestellt werden müssen.
Er dient als
• Informationspunkt,
• Treffpunkt für Nachbarschaftshilfe,
• Ausgabestelle für Trinkwasser,
• Ort zum Aufwärmen,
• ggf. Nahrungsmittelpunkt,
• Kontaktstelle zur Feuerwehr bzw. Verwaltung.
Typische Standorte sind Feuerwehrgerätehäuser, Bürgerhäuser, Schulen, Turnhallen oder Verwaltungsnebenstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Branko Appelmann
