Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer in der Kolpingstadt Kerpen

Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer in der Kolpingstadt Kerpen
Antrag zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses am 29.09.2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantrage ich die Prüfung und Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer („Bettensteuer“/Beherbergungssteuer) in der Kolpingstadt Kerpen.

Begründung

Immer mehr Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen führen kommunale Übernachtungssteuern beziehungsweise Beherbergungssteuern ein, um zusätzliche Einnahmen für kommunale Aufgaben, Infrastruktur sowie touristische Maßnahmen zu generieren.

Beispiele hierfür sind unter anderem:

– Aachen – Einführung ab 2026
– Essen – Einführung seit 2025
– Brühl – Einführung ab 2026
– Herne – Einführung ab 2026

Auch die Kolpingstadt Kerpen verfügt bereits heute über Hotels, Pensionen, Apartments und weitere Beherbergungsbetriebe mit geschätzt rund 450 bis 600 Hotelbetten.
Im Hinblick auf die geplante Entwicklung des größten Baggersees der Region mit Hotels, Yachthafen, Gastronomie sowie erheblichem touristischem Potenzial erscheint die Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer besonders sinnvoll und zukunftsorientiert.

Die Kolpingstadt Kerpen verfügt durch ihre verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Köln, dem Rhein-Erft-Kreis sowie den angrenzenden Ballungsräumen über attraktive Standortvorteile für Geschäftsreisende, Veranstaltungsgäste und touristische Besucher.
Mit der zu erwartenden, weiteren touristischen Entwicklung und steigenden Übernachtungszahlen kann die Übernachtungssteuer einen nachhaltigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur, touristischer Angebote, Stadtmarketingmaßnahmen sowie kultureller Projekte leisten.
Gleichzeitig handelt es sich hierbei um eine Abgabe, die überwiegend von auswärtigen Gästen getragen wird.
Die Einführung einer maßvollen und wirtschaftlich vertretbaren Übernachtungssteuer würde daher eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen, ohne die Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar zu belasten.

Finanzielle Auswirkungen (vorläufige Schätzung)

Grundlage der überschlägigen Kalkulation:

– ca. 450–600 Betten in Kerpen
– durchschnittliche Auslastung: ca. 55–65 %
– durchschnittlicher Übernachtungspreis: ca. 70–110 €
– angenommene Steuer: 3–5 % des Übernachtungspreises

Daraus ergibt sich ein potenzielles jährliches Steueraufkommen in einer Größenordnung von: ca. 150.000 € bis 300.000 € pro Jahr
Die konkrete Höhe der möglichen Einnahmen ist im Rahmen der Prüfung durch die Verwaltung detailliert zu ermitteln.

Rechtliche Grundlagen

Die Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer kann insbesondere gestützt werden auf:

– § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – Satzungsrecht der Gemeinden
– § 3 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) – örtliche Aufwandsteuern
– Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz – Recht der Länder zur Regelung örtlicher Aufwandsteuern

Die grundsätzliche Zulässigkeit kommunaler Übernachtungs- beziehungsweise Beherbergungssteuern wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.

Zielsetzung

Die Kolpingstadt Kerpen soll prüfen, ob durch eine sozialverträgliche und wirtschaftlich vertretbare Übernachtungssteuer zusätzliche Einnahmen erzielt werden können, um zukünftige infrastrukturelle und touristische Herausforderungen nachhaltig zu finanzieren, ohne die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zusätzlich zu belasten.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Einführung einer kommunalen Übernachtungssteuer für entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet Kerpen zu prüfen,
  2. einen Satzungsentwurf einschließlich rechtlicher Bewertung vorzulegen,
  3. die zu erwartenden jährlichen Einnahmen auf Basis der vorhandenen Hotel-, Pension- und Bettenkapazitäten zu kalkulieren,
  4. die Erfahrungen anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit entsprechenden Abgaben darzustellen,
  5. mögliche Auswirkungen auf Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und Geschäftsreisende zu bewerten
  6. sowie dem Rat ein Konzept zur möglichen Umsetzung einschließlich Verwaltungsaufwand und Einnahmeerwartung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heiber
Sachkundiger Bürger