Dahlienweg – Grundstücksüberbauung – Grenzbereinigung

Dahlienweg – Grundstücksüberbauung – Grenzbereinigung

Antrag für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 14.02.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bei den letzten Gesprächen mit den Anliegern und der Politik zum geplanten Ausbau des Dahlienweges ist aufgefallen, dass von Privateigentümern in einigen Bereichen die öffentliche Verkehrsfläche überbaut wurde.
Durch die Vertreter der Stadtverwaltung gab es hierzu allerdings keine konkreten Aussagen, wie damit vorgesehen ist umzugehen.

Zwischen Nachbarn ist es grundsätzlich üblich, wenn derartige Grenzprobleme auffallen, dass diese im Einvernehmen geklärt und im Grundbuch bereinigt werden, so dass die Grundstücksgrenzen wieder aktuell hergestellt sind.
Wenn bei Überplanungen der öffentlichen Verkehrsflächen derartige „Grenzverletzungen“ auffallen, dann ist die öffentliche Hand als Eigentümerin der städtischen Flächen dazu verpflichtet, eine Grenzbereinigung mit den Anliegern durchzuführen.
Dabei ist, wie in dem Fall Dahlienweg, verpflichtend zu prüfen, ob die von Privaten überbauten, öffentlichen Flächen für den Ausbau der Verkehrsfläche benötigt werden, oder nicht, z.B. um regelkonforme Gehwegbreiten zu erhalten.

Sind die überbauten Flächen für die Verkehrsanlage erforderlich, dann ist der jeweilige Anlieger zwingend aufzufordern, die Überbauung zurückzunehmen.
Sind die überbauten Flächen nicht erforderlich und die Überbauungen somit unschädlich, so hat der jeweilige Anlieger den von ihm überbauten Grundstücksteil anzukaufen.
Das Thema aber nicht, bzw. nicht durchgängig zu behandeln und somit in Teilen so zu belassen wie es ist, also keine Grenzbereinigung vorzunehmen, ist nicht zulässig und führt zu einem finanziellen Schaden in der Verwaltung der städtischen Flächen.
Dieses „Nichtstun“ kann auch nicht durch einen Ausschuss oder einen Beschluss des Stadtrates gestützt werden, da auch dieses ein Beschluss zum Schaden der Stadt wäre und somit nicht zulässig ist.

Wir beantragen für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 14.02.2019, dass die Stadtverwaltung die von Privat überbauten öffentlichen Flächen im nichtöffentlichen Teil darstellt und darlegt, wie in jedem Einzelfall verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Ellerhold
Vorsitzende Bau- und Feuerschutzausschuss

Helmut Schauwinhold
Sprecher Bau- und Feuerschutzausschuss

 

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