Bebauung Sandweg – Bebauungsplan „Quellenpark“ HO 364

Bebauung Sandweg – Bebauungsplan „Quellenpark“ HO 364

Antrag zur Einrichtung einer Sondersitzung sowie eines Tagesordnungspunktes zur Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 17.03.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr zur Situation „Bebauung Sandweg“.

Folgende Fragen sind zur besseren Beratung vorab zu klären:

  1. Wurden Teile des Plangebietes HO 364, wie sie in der Konzeptdarstellung zur Drucksachen Nr. 352.18 auf Seite 3 zu sehen sind, durch den Vorhabenträger (RWE Power) veräußert?
  2. Sind die Bebauungen, die nach Paragraph 34 bereits seit langem genehmigt sind, davon betroffen (DRS Nr. 113.18)?
  3. Wenn ja: Ist der geförderte Wohnungsbau sichergestellt, der hier nach der Vorlage zur Qualifizierung des Baugebietes entstehen sollte?
  4. Ist eine Verschwenkung zur Sicherung des Baumbestands bei den Genehmigungen sichergestellt worden?
  5. In welchem Ausschuss wurde die Politik über die erhebliche Veränderung der Voraussetzungen für das Plangebiet informiert? Ich konnte die Mitteilungsvorlage leider nicht durch die Recherchefunktion finden.

Die SPD-Fraktion beantragt folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:

Die Fraktionen im Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen sind sich über die wesentlichen Punkte des Baugebietes HO 364 einig. Dies sind: 

  • Geförderter Wohnungsbau (laut erstem Konzept ~30%)
  • Erhalt der Bäume (1. durch Verzicht auf einen Fußweg auf der nördlichen Seite des Sandwegs;  2. Durch Verschwenkung unmittelbar östlich der bestehenden Bebauung knapp hinter der Einmündung Villestraße, noch vor der Glück-Auf-Straße.)
  • Angemessene Beteiligung an den Erschließungskosten.

 

 

Diese Punkte müssen unter den ggfls. nun neuen Umständen sichergestellt sein. Sollte dies nicht so sein, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Bebauung, wie gewünscht, sicherzustellen.

Begründung

Im Plangebiet HO 364 ist eine komplizierte Gemengelage, die eine sehr komplexe Interessenabwägung erfordert. Sollten die Aussagen der Bauarbeiter vor Ort korrekt sein, wurde hier die Beschlusslage konterkariert, indem die beiden bestehenden Baugenehmigungen nach §34 nun bereits (durch einen anderen Besitzer) umgesetzt wurden.

Die Sondersitzung ist entsprechend kurzfristig einzuladen, um, falls möglich und nötig, gegensteuern zu können. Ist es nicht nötig gegenzusteuern, da all die offenen Punkte auch unter diesen Bebauungsvoraussetzungen sichergestellt sind, verzichtet die SPD-Fraktion auf eine Sondersitzung.

Mit freundlichem Gruß

Daniel Dobbelstein
Vorsitzender SPD Horrem/Neu-Bottenbroich

 

 

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