Baugerüst am Gebäude der Kreissparkasse – Hermann-Löns-Straße in Sindorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach einem Sturmschaden musste das Dach auf dem Gebäude der Kreissparkasse an der Ecke Kerpener-/Hermann-Löns-Straße erneuert werden. Hierzu war ein Baugerüst erforderlich.

Nach Monaten der augenscheinlichen Nicht-Nutzung des Gerüstes wurde der Teil auf dem öffentlichen Gehweg der Kerpener Straße abgebaut.
Immer noch steht aber das Baugerüst auf dem Gehweg der Hermann-Löns-Straße.
Eine Nutzung und somit ein Bedarf ist nicht zu erkennen.
Mittlerweile liegen zahlreiche mündliche Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger vor, da das Gerüst doch die öffentlichen Verkehrsflächen und somit den Bewegungsraum einschränkt. Üblicherweise sollte ein Baugerüst unverzüglich nach erledigter Arbeit wieder von den öffentlichen Flächen entfernt werden.

Ich beantrage, dass durch die Verwaltung der Eigentümer des Gebäudes aufgefordert wird, zumindest die öffentlichen Verkehrsflächen von dem Baugerüst zu räumen.
Davon betroffenes Privatgelände liegt leider nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf

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