Antrag zur Wiedereinführung der Leistungszulage für Beamte (LOB) im Doppelhaushalt 2025/2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch den Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen:
Präambel
Deutschland, einschließlich unserer Kolpingstadt Kerpen, steht vor der großen Herausforderung eines bundesweiten Arbeiter- und Fachkräftemangels. Diese Situation erfordert dringend Maßnahmen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. In Kerpen ist dies ein Problem, das nur durch überparteiliche Zusammenarbeit effektiv angegangen und gelöst werden kann. Als Stadtverwaltung müssen wir proaktiv handeln, um unsere Position als attraktiver Arbeitgeber zu stärken und die Qualität unserer Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Wiedereinführung der Leistungszulage für Beamte (LOB) im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026. Die Verwaltung wird beauftragt, ein überarbeitetes Konzept zur Umsetzung der LOB zu entwickeln und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.
Begründung
- Motivation und Leistungsanreiz: Die Wiedereinführung der LOB bietet einen wichtigen Anreiz für Beamte, überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Dies fördert die Effizienz und Qualität der Verwaltungsarbeit zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.
- Wettbewerbsfähigkeit: Im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte ist die LOB ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität der Kolpingstadt Kerpen als Arbeitgeber zu steigern und hochqualifizierte Beamte zu gewinnen und zu halten.
- Anerkennung von Leistung: Die LOB ermöglicht es, besondere Leistungen und Engagement direkt und zeitnah zu honorieren, was sich positiv auf die Arbeitsmoral und -zufriedenheit auswirkt.
- Flexibilität: Die LOB bietet die Möglichkeit, flexibel auf besondere Herausforderungen und Projekte zu reagieren und gezielt Anreize zu setzen.
- Modernisierung der Verwaltung: Die Einführung leistungsorientierter Elemente in der Besoldung ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und zur Anpassung an zeitgemäße Vergütungsmodelle.
- Gleichbehandlung: Da bereits eine LOB für Angestellte der Verwaltung existiert, ist es im Sinne der Gleichbehandlung und Fairness, eine vergleichbare Regelung auch für Beamte einzuführen.
Überarbeitung der Kriterien
Bei der Wiedereinführung der LOB ist es essentiell, die Vergabekriterien sorgfältig zu überarbeiten:
- Objektivität: Es müssen klare, messbare und nachvollziehbare Leistungskriterien definiert werden, die eine faire und transparente Beurteilung ermöglichen.
- Individualität: Die Kriterien sollen die spezifischen Anforderungen und Ziele der verschiedenen Fachbereiche berücksichtigen.
- Keine pauschale Verteilung: Die Zulage soll gezielt für tatsächlich erbrachte, überdurchschnittliche Leistungen gewährt werden und nicht als pauschale Zusatzvergütung dienen.
- Regelmäßige Evaluierung: Es soll ein System zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Kriterien etabliert werden, um auf veränderte Anforderungen reagieren zu können.
- Mitarbeiterbeteiligung: Bei der Entwicklung und Überarbeitung der Kriterien sollen die Beamten und ihre Vertretungen einbezogen werden, um Akzeptanz und Fairness zu gewährleisten.
- Angleichung der Angestellten-LOB: Die Kriterien für die LOB der Angestellten sollen mit denen zu erarbeitenden LOB für Beamte harmonisiert werden. Ziel ist es, eine einheitliche Logik für alle MitarbeiterInnen unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses (Angestellte oder Beamte) zu schaffen.
- Nachhaltigkeit: Die Kriterien sollen so gestaltet werden, dass die LOB auch in Jahren mit schwieriger Haushaltssituation weiterhin gewährt werden kann, um Kontinuität und Verlässlichkeit zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung zu ermitteln. Es wird vorgeschlagen, zunächst ein Budget von 3-4% der Personalkosten für die LOB vorzusehen, vorbehaltlich einer detaillierten Analyse und Abstimmung mit den zuständigen Gremien. Die mittel- und langfristigen Einsparungen durch gesteigerte Effizienz und Motivation sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Um die Nachhaltigkeit der LOB zu gewährleisten, soll ein Konzept erarbeitet werden, das die Finanzierung auch in Zeiten angespannter Haushaltslage sicherstellt. Dies könnte beispielsweise durch die Einrichtung eines speziellen Fonds, oder durch die Festlegung eines Mindestprozentsatzes erfolgen.
Wir bitten um Unterstützung dieses Antrags und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Bielan
Stadtverordneter
Thomas Jurczyk
stv. Fraktionsvorsitzender