Antrag auf Sicherung des Verbindungsweges Verlängerung der Paul-Klee-Straße zwischen Erftstraße und Am Entenpfuhl

Werner Nolden

Werner Nolden

Sachkundiger Bürger

Antrag auf Sicherung des Verbindungsweges Verlängerung der Paul-Klee-Straße zwischen Erftstraße und Am Entenpfuhl

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach dem Brand eines Wohnhauses am 23.07.26 in der Erftstraße 65 in Sindorf wurde der direkt angrenzende Gehweg (Verlängerung der Paul-Klee-Straße) zwischen der Erftstraße und Am Entenpfuhl aus Sicherheitsgründen voll gesperrt. Der Eigentümer ist aktuell verpflichtet, die Standsicherheit des Gebäudes nachzuweisen. Bis dieser Nachweis vorliegt, bleibt der Weg blockiert. Diese anhaltende Sperrung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Der betroffene Gehweg wird täglich von zahlreichen Schulkindern und weiteren Passanten als direkter und sicherer Weg zur Mühlenfeldschule, bzw. als Durchgang, genutzt.

Der Pfad verbindet zwei dicht besiedelte, nebeneinanderliegende Wohngebiete. Alternativrouten zwingen Fußgänger zu großen Umwegen.

Durch die Sperrung weichen Fußgänger und insbesondere Kinder auf nicht ausgewiesene Alternativrouten aus. Dies führt im Berufs- und Schulverkehr zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen.

Da die Klärung der Standsicherheit durch private Eigentümer oft Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann, darf das Sicherheitsrisiko für den Fußgängerverkehr nicht vis-à-vis ausgesessen werden. Die Stadt muss hier im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht aktiv werden und den Schulweg priorisiert schützen.

Daher beantrage ich, dass die Verwaltung umgehend rechtliche und technische Maßnahmen prüft, um den in Rede stehenden gesperrten Gehweg schnellstmöglich wieder für den Fußgängerverkehr freizugeben.

Falls der Hauseigentümer den Nachweis der Standsicherheit nicht zeitnah erbringt, prüft die Verwaltung eine temporäre, baulich geschützte Fußgängerführung (z. B. durch einen Schutztunnel/Gerüsttunnel), um die Passage für Schulkinder abzusichern. Die entstehenden Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Die Verwaltung setzt dem Eigentümer eine kurze, verbindliche Frist zur Vorlage des Standsicherheitsnachweises und leitet bei Verzug weitere notwendige Schritte der Ersatzvornahme ein.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nolden
Ortsvorsteher von Sindorf