Satzungsänderung bei der Vergabe und Nutzung von städtischen Sportstätten und Hallen und Anerkennung eines Ermäßigungstatbestands für sport- und jugendfördernde Großveranstaltungen privater, ortsansässiger Bildungsträger (insb. Tanzschulen)
Antrag für den Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
Sehr geehrter Bürgermeister,
die SPD-Fraktion stellt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
- Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beauftragt die Verwaltung, die aktuelle Satzung/Entgeltordnung über die Nutzung und Überlassung von städtischen Hallen und Sportstätten dahingehend zu überarbeiten, dass ein neuer Ermäßigungstatbestand für private Bildungs- und Kulturträger eingeführt wird.
- Privaten, gewerblichen Institutionen (insbesondere ortsansässigen Tanzschulen sowie vergleichbaren Einrichtungen wie privaten Musikschulen) kann für spezifische Veranstaltungen eine Gebührenermäßigung gewährt werden, sofern die Veranstaltung überwiegend sportlichen, kulturellen oder jugendfördernden Charakter hat, der aktiven Förderung von Kindern und Jugendlichen dient und keine reinen Verkaufs- oder Ausstellungszwecke verfolgt
- Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss zeitnah einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Folgender Änderungsvorschlag könnte als Grundlage dienen:
§ X Ermäßigung für Bildungs- und Jugendveranstaltungen
Für die Nutzung städtischer Sport-, Veranstaltungs- und Mehrzweckhallen kann auf Antrag eine Ermäßigung von bis zu 75 % der Benutzungsgebühren gewährt werden, wenn
- die Veranstaltung überwiegend der Förderung von Kindern und Jugendlichen dient,
- die Teilnehmenden zu mindestens 80 % das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die Veranstaltung der Präsentation oder dem Nachweis erworbener künstlerischer, sportlicher, musikalischer oder tänzerischer Fähigkeiten dient,
- die Veranstaltung nicht überwiegend Werbe- oder Verkaufszwecken dient und
- die Einnahmen die nachgewiesenen Veranstaltungskosten nicht wesentlich übersteigen. Hier ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (Kosten-Einnahme Übersicht)
Begründung:
Wir suchen gezielt den Dialog mit den Akteuren vor Ort. So ist die Geschäftsführerin der Tanzschule „Come In“ mit einer dringenden Bitte um Unterstützung an uns herangetreten. Die Tanzschule plant die Ausrichtung eines regionalen Tanz-Contests für Kinder und Jugendliche in Kerpen. Bei der Anfrage zur Nutzung einer städtischen Sporthalle stellte sich jedoch heraus, dass die aktuelle Satzung strikt nach der Rechtsform trennt: Wer kein eingetragener, gemeinnütziger Verein (e.V.) ist, fällt automatisch in den höchsten Gewerbetarif.
Für die Tanzschule bedeutet dies eine immense finanzielle Hürde, die ein solches Jugendevent in Kerpen wirtschaftlich unmöglich macht. Da uns die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung lokaler Institutionen ein Kernanliegen sind, bitten wir hier um grundsätzliche Überprüfung.
Wir begründen die Notwendigkeit einer Satzungsänderung wie folgt:
Inhalt statt Rechtsform bewerten (Gemeinwohlorientierung).
Es ist ungerechtfertigt, eine sportliche und pädagogische Jugendveranstaltung einer Tanzschule auf eine Stufe mit rein kommerziellen Verkaufs- oder Publikumsmessen (wie z. B. Tattoo-Messen) zu stellen. Während Messen reine Verkaufsflächen auf Zeit zur Gewinnerzielung sind, dient der Tanz-Contest der Präsentation sportlicher Leistungen, dem Teamgeist und der Jugendkultur. Der Nutzungszweck ist deckungsgleich mit dem eines Sportvereins.
Klassische Sportvereine nutzen für ihr tägliches Training meist kostenfrei, oder stark vergünstigt, die städtische Infrastruktur. Tanzschulen hingegen müssen, um ihren Betrieb überhaupt anbieten zu können, ganzjährig spezialisierte Saal- und Studioflächen auf dem freien Immobilienmarkt anmieten. Diese dauerhaft hohen Miet- und Nebenkosten belasten die Budgetstrukturen privater Tanzschulen massiv. Für sportliche Großveranstaltungen wie Contests, die eine Tribüne und weitaus mehr Fläche erfordern, sind sie jedoch zwingend auf städtische Hallen angewiesen.
Sie hier mit dem vollen Gewerbesatz zu belasten, ignoriert diese wirtschaftliche Vorbelastung komplett.
Müsste die Tanzschule für das Event die vollen Gewerbekonditionen der Halle zahlen, müssten diese Kosten eins zu eins auf die Eintrittskarten der Eltern umgelegt werden. Damit würden Familien, die ohnehin schon monatliche Beiträge für die professionelle Förderung ihrer Kinder zahlen, für das Zuschauen und Anfeuern finanziell bestraft. Als SPD wollen wir sicherstellen, dass solche Events für alle Kerpener Familien bezahlbar bleiben.
Die Monatsbeiträge in Tanzschulen fließen in festangestellte, professionell ausgebildete Tanzpädagogen. Diese Qualität sichert die exzellente Jugendarbeit in unserer Stadt, führt aber dazu, dass die Betriebe oft an der Grenze zur Kostendeckung wirtschaften. Im harten regionalen Wettbewerb im Rhein-Erft-Kreis verliert Kerpen als Standort an Attraktivität, wenn Nachbarkommunen flexiblere Satzungen vorweisen können. Köln ist hier ein wunderbares Beispiel. Hier erhalten die entsprechenden Tanzschulen z.B. eine Ermäßigung, bei oben aufgeführten Voraussetzungen.
Der vorgeschlagene Ermäßigungstatbestand öffnetnicht Tür und Tor für den allgemeinen kommerziellen Markt. Durch die strikte Koppelung an den „sportlichen, kulturellen und jugendfördernden Zweck“ bleibt die Tattoo-Messe im Volltarif, während die Tanzschule (oder im ähnlichen Fall eine private Musikschule bei einem großen Schülerkonzert) die notwendige Entlastung erfährt.
Die Kolpingstadt Kerpen zeichnet sich durch ein vielfältiges Sport- und Kulturangebot aus. Private Tanzschulen fangen dabei im Bereich des Tanzsports und der modernen Bewegungskultur genau das auf, was Vereine mangels Kapazitäten oder spezieller Trainer oft nicht mehr leisten können. Wenn wir als Politik von diesen Anbietern verlangen, dass sie Höchstpreise für die Hallennutzung zahlen, verhindern wir, dass Kerpen als Austragungsort für Jugend-Events wahrgenommen wird.
Indem wir die Satzung flexibler und gerechter gestalten, unterstützen wir kein anonymes Großgewerbe, sondern wir unterstützen die Kerpener Kinder und Jugendlichen, die dort tanzen und ermöglichen ihnen eine bezahlbare Bühne in ihrer Heimatstadt.
Wir bitten daher um Zustimmung für diesen Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Lemaire
Stadtverordnete

