“Zukunft der Erftlagune“
Antrag zum TOP 31 der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
wir bitten um Beantwortung folgender Fragen zum Tagesordnungspunkt 31 „Zukunft der Erftlagune“.
Die Antworten, die aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zum Tagesordnungspunkt erfolgen können, bitten wir bis spätestens zum ersten beschlossenen „Runden Tisch“ (der hoffentlich, wie von der Verwaltung informiert, am 14.7. tagt) schriftlich beizubringen.
Wir gehen davon aus, dass alle Fragen ohne eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten öffentlich zu beantworten sind. Wo dies doch nicht der Fall ist, bitten wir um Beantwortung nichtöffentlich.
I. Personalbedarf, Qualifikation und Arbeitgeberverantwortung
- Grundsätzlicher Personalbedarf und Qualifikation:
- Wieviel Personal muss für den regulären Betrieb der Erftlagune zwingend vor Ort sein? Bitte nach Uhrzeiten und Angeboten sowie Hallenbereich, Außenbereich (4 Jahreszeitenbecken und Sportbecken) getrennt darstellen.
- Welche spezifischen Qualifikationen werden hierfür benötigt?
- Wie viele Personen bedarf es konkret zur sicheren Betreuung der Becken in der Erftlagune sowie im Freibad Türnich? (bitte aufgeschlüsselt nach den beiden Bädern darstellen)
- Aus welchem Gesetz oder aus welcher konkreten Vorschrift wird dieser Bedarf an Qualifikationen abgeleitet?
- Kontext: Die DGUV Regel 107-001 nennt als grundsätzlich rettungsfähige Personen Meister für Bäderbetriebe, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Rettungsschwimmer (Silber) und „Personen, die entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten anderweitig nachgewiesen haben“. Falls es hier Auslegungsspielräume gibt: Warum hat sich die Verwaltung für die aktuelle (möglicherweise restriktivere) Auslegung entschieden?
- Welche maximale Besucherzahl wird diesen Berechnungen jeweils zugrundegelegt?
- Auswirkungen von Besucherzahlen auf das Personal:
- Können die Anforderungen an die Menge des Personals und/oder an die Qualifikationsstufen reduziert werden, wenn die maximale Besucherzahl (künstlich) gesenkt wird?
- Falls ja: Um wie viel Personal/welche Qualifikationen handelt es sich, und welcher finanzielle Effekt ginge damit einher? Von welchen Beschränkungen reden wir?
- Ausfallmanagement:
- Welche Personalreserven (in VZÄ/Prozent) werden für Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfallzeiten planerisch vorgesehen?
- Technik- und Wasserqualitätsüberwachung:
- Durch wen (Anzahl der Personen und deren spezifische Qualifikation) wird die Technik und die Wasserqualität überwacht?
- Personelle Konsequenzen bei Konzeptänderungen:
- Wie viele Kündigungen oder Versetzungen wären notwendig, wenn die Erftlagune – wie gefordert – nur noch als reines Schul- und Vereinsbad betrieben würde?
- Wie viele Kündigungen/Versetzungen wären bei der Umsetzung eines Kompromisses, wie ihn die Fraktion BBK/UWG skizziert hat, notwendig?
II. Betriebskonzept, Gesellschaftliche Auswirkungen und Investitionen
- Alternative Betriebsmodelle (Trägerverein):
- Wurde durch die Verwaltung in der Vergangenheit geprüft, die Erftlagune und/oder insbesondere das Freibad Türnich künftig über einen Trägerverein (e.V.) zu betreiben (analog zum Modell des Bergheimer Schwimmpool e.V.)?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
- Wurde durch die Verwaltung in der Vergangenheit geprüft, die Erftlagune und/oder insbesondere das Freibad Türnich künftig über einen Trägerverein (e.V.) zu betreiben (analog zum Modell des Bergheimer Schwimmpool e.V.)?
- Investitionsstau Freibad Türnich:
- Welche konkreten Investitionen stehen im Freibad Türnich für die kommenden fünf Jahre an, insbesondere unter Berücksichtigung des Alters der Bausubstanz und der Technik?
- Kassensystem Erftlagune:
- Müsste das Kassensystem der Erftlagune zwingend erneuert werden, selbst wenn als einziges öffentliches Angebot nur noch ein Frühschwimmen stattfände? Warum wäre dies erforderlich bzw. nicht erforderlich?
- Schwimmfähigkeit der Bevölkerung:
- Hat sich die Schwimmfähigkeit der Einwohner Kerpens (insbesondere der Kinder) in den letzten Jahren so positiv entwickelt, dass eine Schließung des öffentlichen Badebetriebs aus Sicht der Verwaltung sozial und gesellschaftlich verkraftbar wäre?
III. Konkrete Rückfragen zu den Antworten der Verwaltung auf die CDU-Anfrage
Bei der Durchsicht der Antworten der Verwaltung auf die Fragen der CDU (siehe Anhang) sind folgende Unklarheiten zutage getreten, um deren Klärung wir bitten:
- Zu Antwort auf Frage 2 (Personal extern):
- Wieso wird bei einem massiven Abbau von knapp 75 % der städtischen Beschäftigten weiterhin 50 % des bisherigen Budgetansatzes für externe Personalgestellung benötigt?
- Zu Antwort auf Frage 2 (Instandhaltungskosten):
- Wieso fallen für den Unterhalt der Außenanlagen Kosten an, die um 500.000 EUR höher liegen? Was gehört alles in diese Kalkulation hinein und welche bisherigen Posten fallen im Gegenzug weg?
- Zu Antwort auf Frage 2 (Fahrzeugkosten):
- Wieso wird der Kostenansatz für das Dienstfahrzeug von 40.000 EUR auf 0 EUR gesetzt? Benötigen die Mitarbeitenden künftig gar kein Fahrzeug mehr, obwohl weiterhin drei Bäder (Erftlagune, Türnich, Kerpen) angefahren bzw. betreut werden müssen?
- Umgang mit der Wasserrutsche:
- Wie hoch wären die tatsächlichen Rückbaukosten der Rutsche?
- Wäre es aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlicher, eine sanierungsreife Rutsche ab 2027 nicht zurückzubauen, sondern schlichtweg per „Flatterband“ für die Nutzung abzusperren?
- Zu Abschnitt am Ende von Seite 3 („Alle Überlegungen…“):
- Ist dieser Abschnitt so zu verstehen, dass die baulichen Veränderungen zwingend umgesetzt werden müssen, um ein reines Schul- und Vereinsbad herzustellen und um die prognostizierten Einsparmöglichkeiten beim Personal überhaupt realisieren zu können? Falls nein, wofür sind diese Informationen wichtig?
- Zu den Beckenbezeichnungen:
- Welches Becken ist in der Beantwortung mit dem Begriff „Außenbecken“ genau gemeint – das 318 m² große 5-Bahnen-Sportmehrzweckbecken oder das Vierjahreszeitenbecken, oder je nach Antwort unterschiedlich?
- Nutzungszeiten und Vereinsbedarfe:
- Warum wurde (gemäß dem letzten Absatz der Antwort auf Frage 2) offenbar nicht in Betracht gezogen, die Erftlagune vormittags für die Öffentlichkeit zu schließen, um in dieser Zeit alle 6 Bahnen sowie das Nichtschwimmerbecken ausschließlich den Schulen zur Verfügung zu stellen?
- Welche Vereine haben aktuell noch welche ungedeckten Bedarfe für Beckenzeiten am Nachmittag und Abend, die durch eine solche Umstellung (Schulschwimmen am Vormittag) bedient werden könnten?
- Wieso gab es zeitgleich im Hallenbad Kerpen und in der Erftlagune Frühschwimmen? Wie hoch sind die Besucherzahlen je Bad pro Tag im Quartalsschnitt?
- Zu Antwort auf Frage 4 (Verwaltungspersonal):
- Für den Vollbetrieb der Erftlagune bedarf es aktuell 2 VZÄ (Vollzeitäquivalente) in der Verwaltung. Wieso sind für den extrem reduzierten Betrieb als reines Schul- und Vereinsbad laut Beantwortung immer noch 1,5 VZÄ erforderlich?
- Zu Antwort auf Frage 5 (Attraktivität & Parkplatz):
- Wieso bedarf es in dem angesprochenen Szenario zwingend eines sanierten Parkplatzes?
- Wie schätzt die Verwaltung die Attraktivität eines Freibades ein, das weder über eine Rutsche verfügt noch die Möglichkeit bietet, Gastronomie (z.B. Pommes) in Anspruch zu nehmen, im Vergleich zum heutigen Zustand?
Der zweite Themenkomplex betrifft nun den Beschluss des HFFA von Dienstag, den 23.06.2026.
I.
1. Versteht die Verwaltung den Beschluss so, dass sie nun Saisonkräfte anzuwerben versucht und einen Sicherheitsdienst beauftragen kann? Da ohne diese Notwendigkeiten kein Sommerbetrieb stattfinden kann?
Wenn ja, welche Einsparungen erfolgen dann zum ursprünglichen Haushaltsplan für die Zeit bis 01.09.?
Wenn nein, wie wird eine „Sommeröffnung“ ermöglicht?
2.
a) Wie versteht die Verwaltung in dieser Frage „moderat“? Dabei ist zu beachten, dass hier im Wesentlichen von den Sommerferien gesprochen wird.
b) Ist es korrekt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen so sind, dass bei einer Erhöhung der Eintrittspreise Mehr- und bei einem Senken Minderausgaben zu erwarten sind? Und diese prozentual korrelieren?
3.
a) Wie versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang wirtschaftlich? Ist es eine Kosten-Nutzen-Relation, oder versteht die Verwaltung hierunter, dass die Kosten gesenkt werden sollen, auch wenn der Nutzen stärker abnehmen würde?
b+c)
Ist es nicht so, dass die Maßnahmen, die weiterhin eine attraktive Nutzung des Türnicher Freibades ermöglichen (oder den Charakter nicht beeinträchtigen), Investitionen in die Badtechnik, und bspw. der Ausbau des Angebotes benötigen, oder wäre schlicht nichts weiter zu tun? Recherchiert die Verwaltung nun in diese Richtung? Oder wird dieser Beschlussteil anders interpretiert?
d)
Sind Preisanpassungen (für die Nutzer), die am sozial verträglichsten sind, nicht automatisch vor allem Eintrittspreissenkungen? Oder wird hier über potenzielle Grundsteuer B Zahler gesprochen?
II.
1) Wie interpretiert die Verwaltung die Bezeichnung „Schul-, Vereins- und Ausbildungsbad“ hinsichtlich einer Öffnung für die Öffentlichkeit? Hat ein solches Bad generell substanzielle Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit, oder eher keine (und wenn, dann nur Frühschwimmen)?
2) c) Wie geht die Verwaltung mit dem Widerspruch zwischen diesem Beschluss und dem unter II.1 gemachten Beschluss um? Welcher wird umgesetzt? Ist es möglich, die Öffnungszeiten nur für die Herbstferien auszuweiten, wie hier beschlossen (in Anbetracht der Tatsache das keine externen Kräfte angeheuert werden dürfen und der interne Mitarbeiterstamm reduziert werden soll)? Oder bedingt dies Überkapazitäten, die nur in den Ferien genutzt werden, wenn nach dieser Beschlusslage nur mit Festangestellten gearbeitet werden darf?
3) Gab es trotz mehrfacher Beschlüsse zu interkommunalem Zusammenarbeiten und Einbindung von Verein zur Übernahme von Infrastruktur in den letzten 10 Jahren noch keinerlei Gespräche dieser Art?
III.
1.
Wie geht die Verwaltung mit diesem Beschluss um in Anbetracht des Beschlusses unter II 2c, dass in den Herbstferien über die vereinzelte Öffnung hinaus geöffnet werden soll?
In den vergangenen Jahren konnte die Erftlagune außerhalb der Freibadzeit ihre üblichen Öffnungszeiten, falls keine Krankenwelle im Raume stand, halten. Ergeben sich dann nicht in Anbetracht von keinerlei Kürzungen des Personaletats durch diesen Antrag keinerlei reduzierte Öffnungszeiten? Wie geht dies mit der Bezeichnung „Schul-, Vereins-, und Ausbildungsbad“ einher? Wie wägt die Verwaltung diese Widersprüche mit dem Beschluss unter II.1) ab?
2.
a+b+c) Da keine Personalreduktion vorgesehen ist und nach III.1. mit dem vorhandenen Personal das Maximum an Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit herausgeholt werden soll (inkl. ausgeweiteten Ferienöffnungszeiten): Wie geht die Verwaltung dann mit dem Beschluss um, zusätzliche Öffnungszeiten einzurichten? Wird hier davon ausgegangen, dass der Antragssteller rechtswidrige Arbeitszeiten abverlangt, oder hier ein Widerspruch vorliegt? Oder wird hier Beschluss III.4. herangezogen um ggfs. über Vereine, Organisationen oder Unternehmen für zusätzliche Öffnungszeiten zu erreichen?
d) Wie versteht die Verwaltung diesen Beschluss? Soll das Bad nach dem 01.09. auch zu den Zeiten, wo nur Vereins-, Schul- oder Ausbildungsschwimmen stattfindet, für die Öffentlichkeit geöffnet werden?
IV.
Da nun abermals ein „Runder Tisch“ zum großen Thema Bäder beschlossen wurde:
Wie wird die Verwaltung die Aufgaben der beiden „Runden Tische“ aufteilen? Oder wird man gegen einen der Beschlüsse verstoßen und einen der beiden „Runden Tische“ nicht gründen? Falls hier Deckung erzeugt wird: Für welchen Beschluss bei der Zusammensetzung entscheidet sich die Verwaltung? Trotz der Einlassungen von Frau Ratsmitglied Flohe wurde der Beschlussentwurf von den Antragsstellern nicht angepasst.
2.a) Da der „Runde Tisch“ nach dem Beschluss im HFFA am 23.06.2026 spätestens bis zum 03.07. stattfinden muss, meldet die SPD-Fraktion Herrn Andreas Nagel als ordentliches Mitglied und alle Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge als Vertreter*Innen. Da nun der Termin, den die Verwaltung vorgeschlagen hat, um 11 Tage vorgezogen wurde und damit wenige Tage hinter die Ratssitzung mit Haushaltsverabschiedung: Kann eine fundierte Vorarbeit erfolgen?
V.
2. Wie geht die Verwaltung mit diesem Beschluss um? Heißt das nun doch, dass umgehend nach der nun erfolgten Beschlussfassung alle Mitarbeitenden, die über das Budget von 445.000 EUR, das als Wert für die Nutzung als Schul- und Vereinsschwimmbad gemeldet wurde, hinaus angestellt sind, gekündigt werden?
Wird die Verwaltung nun kein neues Auto anschaffen (Verweis hierzu auf die Frage unter 12. im ersten Teil)?
War die Personalrechnung, die hier Teil der Beschlussfassung wurde, nicht exakt so kalkuliert (grob, aber mit dieser Zielsetzung), dass keine Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit möglich ist?
Folgende ergänzende Fragen, die aus dem Kontext entstanden sind, bitten wir ebenfalls zu beantworten:
- Müsste ein Beschluss beanstandet werden, der unklar und/oder widersprüchlich ist, auch wenn er nicht rechtsbrüchig ist?
- Welche Einsparungen für das Jahr 2026 erwartet die Verwaltung, wenn niemand gekündigt wird? Im Rahmen der Haushaltsmittel in voller Höhe darf festangestelltes Personal in den Einsatz gehen, und dieses zudem nach II.2.e nachbesetzt werden, um die Öffnungszeiten, die mit festangestelltem Personal im gleichen Umfang wie 2025 möglich sind, zu halten.
Außerdem: Dürfen für den Sommer Saisonkräfte angestellt werden und ein Sicherheitsdienst?
Abschließend beantragt die SPD für den „Runden Tisch“ die Prüfung von Traglufthallen, um Außenbecken auch im Winter nutzen zu können. Welche Kosten erzeugen sie, wie sind die Erfahrungen in Eschweiler (Freibad Dürwiß), Bochum (Schwimmverein Blau-Weiß) und Bonn
(Freibad Friesdorf) und an welchem Außenbecken sind diese nutzbar?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Dobbelstein
Stadtverordneter

