Förderprogramm Sportstätten
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 16.12.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zurzeit gibt es einen Förderaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Hierüber können Kerpener Sportstätten mit einer Förderquote von bis zu 75 % saniert werden.
Am 15.01.2026 endet bereits die Frist für die Interessenbekundung. Daher ist hier eine Dringlichkeit gegeben und wir beantragen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Förderprogramm Sportstätten“ für die Sitzung des Stadtrates am 16.12.2025.
Unsere Priorität der möglichen Förderprojekte ergibt sich aus der Reihenfolge in der Liste.
- Sanierung der Sporthalle am Schulzentrum Horrem/Sindorf
- Sanierung der Umkleiden und sanitären Anlagen am Vereinsheim des VfL Sindorf sowie die Erweiterung um ein Vordach am Vereinsheim
- Sanierung der Duschen und sanitären Anlagen am Freibad Türnich
- Sanierung der Sporthalle in Neu-Bottenbroich
- Sanierung des Parkplatzes an der Erftlagune
- Sanierung der Tartanbahn am Stadion der Spvg BBT
Die genannten Sportstätten und Anlagen weisen zum Teil erheblichen Sanierungsbedarf auf und sind für den Schul- und Vereinssport in der Kolpingstadt Kerpen von besonderer Bedeutung. Durch eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms könnten dringend erforderliche Investitionen beschleunigt und der kommunale Eigenanteil reduziert werden.
Es ist erforderlich, die konkret zur Förderung anzumeldenden Maßnahmen sowie ihre Priorisierung eindeutig festzulegen. Nur so kann die Kolpingstadt Kerpen die vorhandenen Fördermöglichkeiten vollständig und fristgerecht nutzen.
Da bis zum Ablauf der Antragsfrist keine weitere Sitzung des Stadtrates stattfindet, muss die Entscheidung über die Anmeldungen und deren Reihenfolge in der vorliegenden Sitzung am 16.12.2025 getroffen werden.
Wir bitten die Verwaltung, zur Sitzung eine kurze Einschätzung der Förderfähigkeit der genannten Projekte vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Prioritätenliste die im Rahmen des Bundesprogramms maximal mögliche Zahl an Maßnahmen fristgerecht zur Förderung anzumelden und die hierfür erforderlichen Planungs- und Verfahrensschritte zu veranlassen.
Sollte sich im Rahmen der Antragsstellung herausstellen, dass einzelne Maßnahmen nicht antragsfähig oder nicht antragsreif sind, wird die Verwaltung ermächtigt, die jeweils nachrangige Maßnahme der Liste in der festgelegten Reihenfolge nachrücken zu lassen. Der Stadtrat ist hierüber im Rahmen der nächsten Sitzung kurz zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Nagel
Stadtverordneter

